Schadenersatz

Gefälschte Sprachzertifikate: Rechnungshof bittet zwei Ärztinnen zur Kasse

Mittwoch, 13. Mai 2026 | 16:47 Uhr

Von: mk

Bozen – Der Rechnungshof hat zwei Ärztinnen im Zuge der Ermittlungen rund um gefälschte Sprachzertifikate zu Schadenersatz verurteilt. Die Medizinerinnen müssen dem Sanitätsbetrieb demnach 66.000 bzw. 25.000 Euro zahlen.

Während einer der beiden Ärztinnen als Anästhesistin tätig war, arbeitete die zweite auf der Intensivstation im Bozner Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor einen Schaden von 121.000 bzw. 51.000 Euro geltend gemacht. Der Schaden, so heißt es im Urteil, resultiere daraus, dass die beiden Ärztinnen aufgrund eines Wettbewerbsverfahrens eingestellt wurden, zu dem sie nur zugelassen worden waren, weil sie den Besitz eines Zweisprachigkeitstitels eigenverantwortlich erklärt hatten. Dieser war allerdings durch die „betrügerische Vorlage eines gefälschten Dokuments“ erlangt worden.

Das Arbeitsverhältnis war somit unter dem Fehlen einer grundlegenden Voraussetzung eingegangen worden.

Gleichwohl erkannte der Rechnungshof den Nutzen der von den beiden Fachkräften erbrachten Leistungen an, indem er die Sprachkenntnisse als „komplementär“ zur „technisch-wissenschaftlichen“ Qualifikation bewertete. Damit wurde der Argumentation der Verteidigung stattgegeben.

Aus diesem Grund entschied das Gericht, lediglich die Rückzahlung von 55 Prozent der zu Unrecht bezogenen Gehälter zu fordern, während die Staatsanwaltschaft deren vollständige Rückerstattung verlangt hatte.

Der Zweisprachigkeitsnachweis gilt als entscheidende Voraussetzung für einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Südtirol im öffentlichen Sektor. Weil es in Südtirol zu wenig Ärzte und Krankenpfleger gibt, stellt der Südtiroler Sanitätsbetrieb auch Bewerber ohne Nachweis ein – allerdings nur mit befristetem Vertrag und mit der Auflage, die Zweisprachigkeitsprüfung innerhalb von drei Jahren abzulegen oder sich einen äquivalenten Nachweis zu beschaffen.

Bezirk: Bozen

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