Von: apa
Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Tiroler Geschichte könnte doch noch vor einer Lösung stehen: Im Fall einer 2005 in Innsbruck erstochenen 19-jährigen niederösterreichischen Studentin brachte die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage wegen Mordes gegen einen in Australien lebenden 42-jährigen Österreicher ein. Der Mann war bereits Ende Dezember 2013 ins Visier geraten und festgenommen, dann im Februar 2014 jedoch aus der U-Haft entlassen worden.
Die Anklage war vorerst noch nicht rechtskräftig. Sie kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden, hieß es von der Anklagebehörde in einer Aussendung am Dienstag. Einen Termin für den Geschworenenprozess am Landesgericht Innsbruck gab es daher noch nicht. Dem ehemaligen Studienkollegen der jungen Frau wird vorgeworfen, diese in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist hatte die blutüberströmte Leiche der Niederösterreicherin vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark vorgefunden. Die Tat ereignete sich zwei Tage vor dem 20. Geburtstag der Betriebswirtschaftsstudentin.
Der nunmehr Angeklagte hatte bereits vor mehr als zwölf Jahren als dringend tatverdächtig gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 – aus Australien kommend – am Flughafen Wien-Schwechat von “Cold Case”-Experten des Bundeskriminalamtes (BK) festgenommen worden. Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades der Studentin. Nachdem sich eine DNA-Spur des Angeklagten an der Kleidung nicht als so aussagekräftig bzw. stichhaltig erwies wie zunächst angenommen, wurde der Mann enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt. Der Verdächtige, der stets seine Unschuld beteuert hatte, kehrte noch vor der Einstellung des Verfahrens nach Australien zurück. Der Ex-Studienkollege erhielt vier Jahre später 22.000 Euro an Entschädigung.
DNA-Spuren auf Zigarette
Die Ermittler gaben jedenfalls auch in weiterer Folge nicht auf. Laut Staatsanwaltschaft wurden unter anderem immer wieder DNA-Untersuchungen in Auftrag gegeben – auch von bereits untersuchten Spurenträgern, weil sich die Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin laufend weiterentwickelt und verbessert hätten, wie man am Dienstag betonte. Letzte Untersuchungen ergaben dann eine DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sein muss. Diese Annahme habe zuletzt auch das Oberlandesgericht Innsbruck in einem Beschluss bestätigt, hieß es. Mit diesem wurde ein Einstellungsantrag des Angeklagten abgewiesen. Der Tatverdacht habe sich jedenfalls “wieder erhärtet”, ließ die Anklagebehörde wissen. Es bestehe ein “konkreter Verdacht”.
42-Jähriger will offenbar zu Prozess nach Österreich kommen
“Die Zigaretten-Spur” hatte sich offenbar bereits vor über zwei Jahren ergeben, wie erst jetzt bekannt wurde. Damals sei ein “erstes DNA-Gutachten” vorgelegen. Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wieder fort und erließ den internationalen Haftbefehl gegen ihn, der aber bis zuletzt von den australischen Behörden nicht vollzogen worden sei. In der Zwischenzeit seien weitere spurenkundliche Untersuchungen vorgenommen worden.
Mit Einbringung der Anklage widerrief die Anklagebehörde den erlassenen Haftbefehl gegen den Österreicher. Der Angeklagte sagte indes durch seine Verteidiger zu, freiwillig zu einer Hauptverhandlung nach Innsbruck anzureisen, verlautete es.




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