Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 51/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7 „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer“ (eingebracht von der SVP) – mit vier Ja (SVP), drei Nein (Grüne, Team K, PD) und einer Enthaltung (Freiheitliche) gutgeheißen. Grüne und Team K haben einen Minderheitenbericht angekündigt.
Der Entwurf sieht Erleichterungen bei Wassernutzungskonzessionen für Bewässerungsanlagen vor. Während bei gemeinschaftlicher Nutzung durch Konsortien das bisherige System der Prüfungen und Kontrollen aufrecht bleibt, werden private Betreiber in Eigenverantwortung genommen und ermutigt, die Sicherheitsbestimmungen nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, wie der Ausschussvorsitzende erklärt.
Grüne: “Und das gerade im Jahr 2020, dem zehnten Jahrestag der Tragödie im Vinschgau”
Darüber, dass der Gesetzentwurf gutgeheißen wurde, zeigen sich die Grünen im Südtiroler Landtag schockiert. „Und all dies genau zehn Jahre nach dem tragischen Zugunglück im Vinschgau am 12. April 2010, als das Versagen einer landwirtschaftlichen Bewässerungsanlage in der Nähe der Bahn eine Wasser- und Schlammlawine auslöste, die den Zug während der Fahrt traf und neun Tote und 28 Verletzte forderte”, erklären die Grünen.
Die Norm der verpflichtenden Erstellung zu regelmäßigen Prüfungs- und Kontrollplänen für Bewässerungsanlagen sei unmittelbar nach diesem Unfall ins Landesgesetz eingefügt worden. “Mit dem heute von der II. Kommission angenommenen Gesetzentwurf wird diese Garantie zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung praktisch eliminiert und auf einige Dutzend Großanlagen beschränkt, die von Konsortien verwaltet werden”, erklären die Grünen.
Die Beamten der Abteilung Natur und Umwelt hätten die konkreten Folgen dessen berechnet, was im II. Gesetzgebungsausschuss beschlossen wurde: “Heute unterliegen 3.000 (dreitausend) Bewässerungsanlagen der Prüfungs- und Kontrollpflicht, mit dem Gesetz Vallazza-Noggler-Locher wird diese Verpflichtung weniger als 70 Systeme betreffen. Das sind nur zwei Prozent der Gesamtanzahl!”
Seit Jahren habe ein gut organisierter Teil der Bauernlobby diese Sicherheitsvorschriften im Visier, und es habe erheblichen Druck auf die Landesregierung gegeben, um die Sicherheitsauflagen (z.B. per Beschluss) zu lockern. “Glücklicherweise hatte sich die Landesregierung bisher stets geweigert, diese Verantwortung zu übernehmen”, erklären die Grünen. Deshalb sei es an den “Vertretern des Bauernbundes” im Landtag gelegen, den Gesetzentwurf einzubringen und mit ihren eigenen Stimmen anzunehmen. “Künftige Generationen werden wissen, wem sie zu danken haben!”, bedauern die Grünen.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Locher, Vallazza, Tauber und Amhof (alle SVP), den Gegenstimmen von Dello Sbarba (Grüne) und Faistnauer (TK) und der vorsichtigen Enthaltung von Leiter Reber (Freiheitliche) angenommen.
„Jetzt liegt es am Landtag“, erklärt der grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba am Ende der Sitzung, „wir werden auf jede erdenkliche Weise dafür kämpfen, dass diese unverantwortliche Norm nicht zum Gesetz wird, und wir fordern die Mehrheit auf, den Vorschlag der drei Landtagsabgeordneten abzulehnen, um die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten“.
Begehrensentwurf abgelehnt
Der Begehrensgesetzentwurf Nr. 1/20 – Änderungen an den Artikeln 2 und 9 der Verfassung in den Bereichen Gleichstellung der Generationen, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz (Team K) – wurde hingegen mit vier Nein (SVP) und vier Ja (Grüne, Team K, Freiheitliche, PD) abgelehnt. Ziel des Entwurfs ist die Verankerung der genannten Prinzipien in der Verfassung.
Die Mehrheit wies darauf hin, dass dem Parlament bereits ein Antrag zur Verankerung der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Verfassung vorliegt, wie der Ausschussvorsitzende berichtet. Zur Verankerung des Umweltschutzes gab man zu bedenken, dass das Land bereits seit Jahrzehnten, auch über den Landschaftsschutz, aktiven Umweltschutz betreibt und man die primäre Zuständigkeit dafür anstrebe.