Von: mk
Meran – Die Finanzpolizei hat in Meran eine Mechanikewerkstatt ausgehoben, die Instandhaltungsarbeiten von Krafträdern und Mopeds durchführte, ohne dafür die nötige Genehmigung zu haben.
Ein entsprechendes Landesgesetz sieht vor, dass die Betreiber der Werkstätten in das Register der Handelskammer eingetragen werden müssen, um Dienstleistungen dieser Art anzubieten. Mit der Registrierung wird dem Kunden garantiert, dass die Arbeiten von qualifiziertem Personal „nach allen Regeln der Kunst“ durchgeführt werden.
Die Werkstatt, die in einem Gebäude in der Peripherie der Kurstadt untergebracht war, wurde von der Finanzpolizei beschlagnahmt – ebenso die Maschinen, die zur Reparatur der Fahrzeuge verwendet wurden.
Der Betreiber muss hingegen mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 2.500 und 15.000 Euro rechnen. Außerdem hat der Mechaniker für seine Tätigkeit offenbar keine Steuern bezahlt. Derzeit rekonstruieren die Ermittler den Umsatz, um heraus zu finden, wie viel Steuern effektiv hinterzogen wurden.
Überprüft wird außerdem, ob umweltschädliche Abfälle sachgemäß entsorgt worden sind.