Auch Geldstrafe droht

Impfpflicht ab 50: Rund 16.000 riskieren Suspendierung ohne Lohn

Donnerstag, 03. Februar 2022 | 11:33 Uhr

Bozen – Seit 1. Februar gilt die Impfpflicht für Personen ab 50. Grundlage ist ein Gesetzesdekret vom 7. Jänner. Personen im Alter von 50 Jahren und darüber, die gegen das Coronavirus nicht geimpft sind, riskieren eine Geldstrafe von 100 Euro. Ab 15. Februar dürfen sie darüber hinaus nicht mehr arbeiten und es drohen Sanktionen wischen 600 und 1.500 Euro neben der Suspendierung ohne Lohn.

In Südtirol sind laut Alto Adige online rund 27.823 Personen immer noch ungeimpft. Den größten Anteil der Personen ab 50, die in Südtirol immer noch nicht geimpft sind, machen die 50- bis 59-Jährigen aus: 13.024 (15 Prozent) haben sich nicht einmal die erste Dosis verabreichen lassen. An zweiter Stelle kommen die 60- bis 69-Jährigen mit zwölf Prozent. Das sind 7. 026 Personen. Bei den 70- bis 79-Jährigen lehnen immer noch neun Prozent (4.523 Personen) eine Impfung ab. Bei den Über-80-Jährigen macht die Zahl der Impfgegner mit 3.250 Personen fast zehn Prozent aus.

Nicht alle der Betroffenen sind Arbeitnehmer. Neben Rentnern sind etwa Freiberufler keinem Arbeitgeber Rechenschaft schuldig und könnten ihre Tätigkeit auch ungeimpft fortsetzen. Einige der Betroffenen sind auch genesen. Trotz allem gibt es immer noch den harten Kern, der die Impfung ablehnt, obwohl das Impfangebot vonseiten des Südtiroler Sanitätsbetriebs kontinuierlich ausgebaut und angepasst wurde.

Diese Gruppe nimmt nun offenbar die Strafen in Kauf – und das Risiko, ohne Lohn suspendiert zu werden. Schätzungen zufolge handelt es sich um über 16.000 Personen.

Von: mk

Bezirk: Bozen