Sitzung am Dienstag

Ja zum Nachtragshaushalt 2026 im Gesetzgebungsausschuss

Dienstag, 07. Juli 2026 | 13:32 Uhr

Von: luk

Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist am heutigen Dienstagvormittag unter dem Vorsitz von Harald Stauder zusammengetreten, um die folgenden drei von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegten Landesgesetzentwürfe zu behandeln:

LGE Nr. 69/26 Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2025,

LGE Nr. 73/26 Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2025 sowie

LGE Nr. 74/26 Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2026 und für den Dreijahreszeitraum 2026-2028.

„Die drei Gesetzentwürfe wurden vom Ausschuss jeweils mit vier Ja-Stimmen und vier Enthaltungen gutgeheißen“, schickte Vorsitzender Stauder voraus (je vier Ja-Stimmen des Vorsitzenden Stauder und der Abg. Waltraud Deeg, Angelo Gennaccaro und Arnold Schuler und vier Enthaltungen der Abg. Paul Köllensperger, Zeno Oberkofler, Andreas Leiter Reber und Bernhard Zimmerhofer) und ergänzte: „Der Südtiroler Landeshaushalt ist bewundernswert groß. Wir hatten in den vergangenen Wochen immer wieder Delegationen aus deutschen und österreichischen Bundesländern hier und im Austausch mit diesen haben wir gesehen, dass wir nach wie vor in einer privilegierten Situation sind: Überall gibt es Sparpakete, bei uns gibt es einen Rekordhaushalt.“ Dies sei von allen Ausschussmitgliedern anerkannt worden, und es habe eine sehr gute, konstruktive Diskussion mit vielen Detailfragen gegeben. „Die Anwesenheit des Landeshauptmannes war wichtig und notwendig, um diese Detailfragen zu klären“, so Stauder weiter. Es habe in der Diskussion kaum kritische Stimmen gegeben, aber sehr wohl habe es Vorschläge gegeben, wo das Geld anderweitig einsetzbar wäre. „Aber dazu muss man das Geld erst haben. Und wir haben es – im Gegensatz zu anderen –, aufgrund der klugen Politik der letzten Jahrzehnte“, schloss der Ausschussvorsitzende.

Der Nachtragshaushalt 2026 (LGE Nr. 74/26) umfasst mehr als eine Milliarde Euro, davon werden u.a. 412 Mio. Euro für den Schuldenabbau verwendet, 144 Mio. Euro fließen in die Mobilität, 100 Mio. in Land- und Forstwirtschaft, 87 Mio. Euro in Investitionen, 51 Mio. Euro in den Bevölkerungsschutz, je 45 Mio. Euro in Umwelt bzw. Soziales und Familie sowie 35 Mio. Euro in den Wohnbau.

Im Begleitbericht zum LGE Nr. 69/26 heißt es u.a., dass auch im Jahr 2025 die Modalitäten der Beteiligung zur Sanierung des Staatshaushaltes unter Berücksichtigung der Bestimmungen des sogenannten „Sicherungspaktes“ geregelt wurden. Dieser habe den Beitrag des Landes neu festgelegt, dessen Vollständigkeit bestätigt, ihn reduziert, die zukünftigen Beiträge an objektive Maßstäbe gebunden und den Ausgleich einiger vergangener Unausgewogenheiten ermöglicht. Dem Sicherungspakt stünden die neuen Regeln zur europäischen Governance zur Seite, die sich in Rückstellungen niederschlügen, die für Investitionen bestimmt seien. Das Mailänder Abkommen bleibe in Kraft: „Auch für das Jahr 2025 hat das Land mit einem Betrag von 100 Millionen Euro am Ausgleich der öffentlichen Finanzen beigetragen, davon 40 Millionen für Maßnahmen zugunsten der Grenzgebiete. Das Verwaltungsergebnis 2025 zeigt einen freien Überschuss von 865 Millionen Euro auf. Im Haushaltsvoranschlag 2026-2028 wurde keine Quote davon eingeschrieben”, kann im Bericht nachgelesen werden.

Der Begleitbericht zum LGE Nr. 73/26 indes stellt klar, dass die konsolidierte Rechnungslegung aus der Haushaltsrechnung betreffend die Finanzgebarung, den entsprechenden Zusammenfassungen, den Aufstellungen in Bezug auf die allgemeine zusammenfassende Übersicht und die Überprüfung der Gleichgewichte sowie der Erfolgsrechnung und der Vermögensaufstellung besteht und nach dem Modell des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 118/2011 erstellt wird, einschließlich der Gebarungsergebnisse des Südtiroler Landtages.

Der LGE zum Nachtragshaushalt sowie die beiden Gesetzentwürfe zur Rechnungslegung 2025 werden vom 21. bis 23. Juli vom Plenum des Südtiroler Landtages behandelt. Es wurden keine Minderheitenberichte angekündigt.

Bezirk: Bozen

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