Staatsanwalt erhebt schwere Vorwürfe

Kontaktanzeigen im Internet: Prozess wird für Informatiker zum Albtraum

Freitag, 06. Januar 2023 | 10:29 Uhr

Bozen – Vier Männer müssen sich vor Gericht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Die Bande soll chinesische Prostituierte rekrutiert haben, um sie Freiern in vermeintlichen Massagesalons in Leifers und in Borgo Valsugana zuzuführen. Während zwei der Männer einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen haben, wollen zwei weitere sich einem Hauptverfahren stellen und ihre Unschuld beweisen. Für einen Bozner Informatiker verwandelt sich der Prozess jedoch in einen wahren Albtraum.

Seit fast fünf Jahren versucht der Mann, die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Stück für Stück zu widerlegen. Der Informatiker hat das Pech gehabt, in der Similaunstraße oberhalb einer Bar zu wohnen, die auch einer jener Chinesen aufsuchte, der in der Folge in Konflikt mit der Justiz geriet. Der Bozner muss sich nun ebenfalls vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, an der Bildung der kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Informatiker beteuert jedoch vehement seine Unschuld. Er habe lediglich Kontaktanzeigen im Internet erstellt. Anwalt Federico Fava, den sich der Bozner als Rechtsbeistand zugelegt hat, reichte eine umfangreiche Verteidigungsschrift ein, die den guten Glauben seines Mandanten untermauern soll.

Der Informatiker hat sich demnach lediglich bereit erklärt, sich um die grafische Gestaltung der Kontaktanzeigen im Internet zu kümmern. Die Veröffentlichung solcher Anzeigen ist an und für sich nicht illegal, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.

Der Verteidigung zufolge macht es weder logisch noch juridisch Sinn, jemand der Beihilfe eines Verhaltens zu beschuldigen, das strafrechtlich nicht relevant ist.

Doch damit nicht genug: Der Informatiker hat für die Gestaltung der Anzeigen auch kein Geld verlangt, sondern lediglich jemanden einen Gefallen erwiesen. Demnach hat er auch nie einen Vertrag in Zusammenhang mit den Anzeigen ausgehandelt. Außerdem war er auch nie selbst in den Massagesalons anwesend.

Auch Zeugen bestätigten, dass der Mann an der Rekrutierung von Prostituierten nicht beteiligt war. Der Prozess in der ersten Instanz endet voraussichtlich am 31. Jänner.

Von: mk

Bezirk: Bozen