Dreijahresplan zur Korruptionsprävention genehmigt

Korruptionsermittlungen bei der Sanität: “Helfen bei Aufklärung”

Dienstag, 30. Januar 2018 | 13:20 Uhr

Bozen – Innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres sind die öffentlichen Verwaltungen und damit auch der Südtiroler Sanitätsbetrieb verpflichtet, den Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz zu aktualisieren. Heute wurde der diesbezügliche Beschluss von der Generaldirektion des Betriebes gefasst. Weiters wurde die Verantwortliche der Stabstelle für Datenschutz im Südtiroler Sanitätsbetrieb, Maria Murgia, ernannt.

„Das bedeutet, dass wir nunmehr drei zentrale Aufgabenbereiche, die für das rechtmäßige Handeln der öffentlichen Verwaltungen fundamental sind, mit eigenen Fachkräften und Ressourcen besetzt haben“, erläutert Generaldirektor Thomas Schael, „und zwar den Abteilungsdirektor Marco Cappello für den Bereich Antikorruption und Transparenz, die Juristin Maria Murgia für den Bereich Datenschutz und Tanja Lageder, ebenfalls Juristin, zur Unterstützung von Marco Cappello für den Bereich Transparenz.“

Dass systematische Vorbeugung in allen drei Aufgabenfeldern nötig ist, belegen die Kontrollen verschiedener Behörden der letzten Wochen. So wird bestätigt, dass die NOE („nucleo operativo ecologico“) und die Quästur von Trient in mehreren Krankenhäusern der beiden Provinzen in den vergangenen Tagen Kontrollen durchgeführt haben. „Diese Kontrollen finden immer wieder statt und gehören zu den Routinetätigkeiten der Ordnungskräfte“, so Generaldirektor Thomas Schael. Er wurde gestern vom Beauftragten für Antikorruption und Transparenz, Marco Cappello, informiert, dass ein Durchsuchungsprotokoll (ein sog. „decreto di perquisizione“) vorliegt; auf der Grundlage dieses Protokolls wurden von Seiten des Sanitätsbetriebes alle nötigen Unterlagen kontrolliert und gesammelt. Der Sanitätsbetrieb arbeitet aktiv mit den ermittelnden Behörden zusammen, legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass dem Betrieb derzeit nicht bekannt ist, ob es strafrechtliche Ermittlungsbescheide („avvisi di garanzia“) gibt. Die Beschlagnahmung von PCs und Unterlagen in den betroffenen Büros gehörten zur Ermittlungsarbeit dazu.

Auch die Datenschutzbehörde hat kürzlich eine Kontrolle im Sanitätsbetrieb durchgeführt. Dabei wurde die Umsetzung der Bestimmungen zu der elektronischen Patientenakte überprüft. Von Seiten des Sanitätsbetriebes wurden die diesbezüglich durchgeführten bzw. noch durchzuführenden Schritte erläutert. Konkret wurde die Analyse des technischen Standes der elektronischen Patientenakte, die Ernennung des sog. „data protection officer“ sowie ein Erstentwurf von der Datenschutzverordnung des Sanitätsbetriebes und der operativen Verordnung der elektronischen Patientenakte, welche in den nächsten Tagen verabschiedet werden, besprochen.

Im heute (30.01.2018) per Beschluss genehmigten Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz sind folgende Schwerpunkte für 2018 enthalten: die Einführung eines einheitlichen Disziplinarorgans, die Erneuerung der Vordrucke bezüglich der „Whistleblower“-Meldungen, die überarbeitete Anlage I der Modellierung der Entscheidungsprozesse des Betriebes und die durchgeführten Tätigkeiten im Transparenzbereich wie z.B. der Tag der Transparenz vom 4. Dezember 2017, die regelmäßigen Überwachungen der Einhaltung der Transparenzpflichten und die Umsetzung der vom G.v.D. Nr. 97/2016 vorgesehenen Bestimmungen (bezüglich Veröffentlichungen).  Außerdem wurden zum Thema Korruptionsprävention, Transparenz und Integrität 13 Fortbildungsveranstaltungen, verteilt auf alle Gesundheitsbezirke, im Jahr 2017 organisiert.

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Generaldirektor Thomas Schael: „Es ist uns besonders wichtig, dass wir hier weiterhin, auch im Bereich der Informatik, transparent und offen arbeiten. Letztlich wird auch ein Augenmerk auf die sog. internen Audits gelegt, d.h. dass Fachleute sich intensiv mit gewissen Arbeitsprozessen befassen und diese analysieren. Der Betrieb publiziert alle vom Transparenzgesetz vorgesehenen Daten und gewährt den Bürgerinnen und Bürgern auch die vom Gesetz vorgesehenen Aktenzugänge.“

Statement des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes zu den laufenden Ermittlungen

Wir haben volles Vertrauen in die ermittelnden Behörden und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Wir sind sicher, dass sie ihre Arbeit gewissenhaft durchführen; die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind schwerwiegend und wir tun alles, um zur lückenlosen Aufklärung beizutragen.

Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass ein oder mehrere Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes sich nicht richtig verhalten haben oder sogar eine Straftat vorliegt, so wird die Direktion des Betriebes sofort alle Maßnahmen ergreifen, die in diesen Fällen vorgesehen sind und bis zur Entlassung gehen, abgesehen von den strafrechtlichen Maßnahmen, die folgen.

Derzeit hat der Sanitätsbetrieb allerdings keine offizielle Kenntnis von einem Strafverfahren bzw. einem zugestellten Ermittlungsbescheid. Dem Betrieb liegt ein Durchsuchungsbescheid vor. Für die betroffenen Mitarbeiter gilt aktuell die Unschuldsvermutung.

Wir bedauern aber den Imageschaden, der bereits jetzt dem Sanitätsbetrieb entstanden ist und legen Wert auf die Feststellung, dass zweifellos die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch Führungskräfte im Betrieb ihre Arbeit mit großen Einsatz und Fachkenntnis erbringen und dabei selbstverständlich die geltenden Rechte respektieren. Auch in jenen Bereichen, die mit dem Ankauf von sanitären oder nicht-sanitären Gütern oder Geräten und Instrumenten befasst sind, wird mit hoher Professionalität und großer Gewissenhaftigkeit gearbeitet. Sollte sich dennoch herausstellen, dass einzelne Mitarbeiter Fehler begangen haben – was wir nicht hoffen – so bleibt trotzdem festzuhalten, dass im Sanitätsbetrieb grundsätzlich korrekt und auf der Grundlage der geltenden Gesetze gearbeitet wird.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen