Von: mk
Bozen – Er selbst hat stets seine Unschuld beteuert. Trotzdem ist ein 40-jähriger Schulwart am Bozner Landesgericht zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen verurteilt worden, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Der Mann unterstrich, dass er niemals pädophile Neigungen gehabt habe. Dass er Rekurs gegen das Urteil einreichen wird, gilt als wahrscheinlich.
Dem Schulwart wird vorgeworfen, einer damals zehn Jahre alten Schülerin in den Toilettenbereich gefolgt zu sein. Dort soll er zunächst anzügliche Bemerkungen von sich gegeben und das Mädchen anschließend begrapscht haben.
Die Schülerin selbst hatte den Vorfall zu Hause ihren Eltern erzählt, die daraufhin sofort Anzeige erstatteten. Während des Verfahrens hatte der Angeklagte behauptet, dass er von dem Mädchen erpresst worden sei. Die Zehnjährige habe seiner Aussage zufolge, einen Tag lang die Schule schwänzen wollen. Weil er nicht eingewilligt habe, ihr ein Alibi zu fürs verschaffen, sei er von ihr – als Akt der Vergeltung – angeschwärzt worden. Das Gericht hat diese Darstellung allerdings nicht überzeugt.
Die Verteidigung hat auch zwei Schulleiter in den Zeugenstand gerufen, die bestätigten, dass das Verhalten des 40-jährigen Familienvaters stets korrekt und einwandfrei gewesen sei.
Was das Gericht offenbar beeindruckt hat, war die Erzählung des Mädchens, das heute 13 Jahre alt ist. Die Schülerin hat sich nie in Widersprüche verstrickt. Ihre Darstellung der Ereignisse war extrem präzise und linear. Auch nach drei Jahren hatte sich ihre Version nicht verändert.
Nachdem die Eltern Anzeige erstattet hatten, ist der Schulwart vorübergehend suspendiert worden und erhielt einen provisorischen Auftrag innerhalb des Instituts, wobei keinerlei Kontakt mit Kindern vorgesehen ist. Das Disziplinarverfahren läuft bis zu einem definitiven Urteil.