Von: apa
Nach dem Erfrierungstod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 hat der Prozess gegen einen 37-jährigen Salzburger am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung unter enormem Medieninteresse begonnen. Während der Staatsanwalt in seinem Plädoyer “eine Vielzahl an Fehlern” ins Treffen führte, sprach der Verteidiger von einer “wirklich schwierigen Situation”. Der Angeklagte selbst bekannte sich “nicht schuldig”.
“Es tut mir unendlich leid”, sagte der 37-Jährige zu Beginn seiner Einvernahme vor Richter Norbert Hofer. Er habe seine Freundin “geliebt”. Sie sei “sehr sportlich und bergaffin gewesen” und Touren habe man “grundsätzlich gemeinsam geplant”. So sei es auch im Fall der Tour auf Österreichs höchsten Berg gewesen: “Wir haben alles zusammen entschieden.”
Auch betonte der Angeklagte mehrfach, über “keinerlei Alpin-Ausbildung” zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein: “Ich habe mich selbst ausgebildet, beispielsweise mit Videos.” Seine Freundin sei ihm in Sachen Wissen und Können am Berg in kaum etwas nachgestanden. “Womöglich habe ich schon mehr Touren gemacht, aber sie wusste genau, worauf sie sich einlässt”, führte er im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal unter Anwesenheit von rund 50 Medienvertretern aus dem In- und Ausland aus.
Dass man ab dem Frühstücksplatzl länger gebraucht habe, habe an einer Seilblockade gelegen. Bis dahin sei man wegen schwerer Rucksäcke langsamer vorangekommen. Bei einem Hubschrauberüberflug durch die Alpinpolizei sei seine Seilpartnerin noch in guter Verfassung gewesen, meinte der Salzburger. Wie es zu dem schnellen körperlichen Verfall gekommen, könne er “wirklich nicht sagen” und sprach von einer “Ausnahmesituation” für beide. Den Abstieg auf die Adlersruhe habe er nach gemeinsamer Absprache gewagt. Als er noch einmal zu seiner Partnerin umkehren wollte, habe sie ihn “lautstark weggeschickt” mit den Worten: “Geh jetzt, geh.” Damit habe sie sein Leben gerettet. An eine Rettungsdecke oder einen Biwaksack habe er nicht mehr gedacht, räumte der 37-Jährige ein. Nach einem Telefongespräch mit der Bergrettung sei der Angeklagte sicher gewesen, die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben.
Staatsanwalt sah 33-Jährige als “unerfahren” an
“Er hätte gar nie in die Situation kommen dürfen, die Frau zurückzulassen”, hatte hingegen Staatsanwalt Johann Frischmann in seinem Eröffnungsplädoyer im Großen Schwurgerichtssaal festgehalten. Er führte aus, dass die Salzburgerin “unerfahren” gewesen sei und nahm die mangelnde Touren- und (Notfall-)Ausrüstung der beiden ins Visier. Die Frau habe mit einem Snowboard-Splitboard “ungeeignetes Material” verwendet, zudem hätten die beiden “spätestens am Frühstücksplatzl umdrehen müssen”. Der öffentliche Ankläger zeichnete indes den zeitlichen Ablauf der Tour nach und ortete einen “kontinuierlichen Leistungsabfall”. Dieser habe sich nicht – wie von der Verteidigung argumentiert – erst ereignet, nachdem ein Hubschrauber gegen 22.00 Uhr auf den Glockner flog und nach den beiden sehen wollte. “Das widerspricht den objektiven Fakten des Gutachtens”, meinte er. Bereits vor dem Hubschrauberüberflug seien die beiden nur langsam vorangekommen.
33-Jährige war laut Verteidiger nicht unerfahren
Verteidiger Kurt Jelinek widersprach den Ausführungen des Staatsanwaltes und zitierte aus einem Brief der Eltern der Verstorbenen. Die 33-Jährige habe vor der fatalen Glockner-Besteigung bereits mehrere Hochtouren absolviert, sei also keineswegs unerfahren gewesen. Zudem habe sie über eine “besonders hohe Leistungsfähigkeit” verfügt. “Sie hat gewusst, worauf sie sich einlässt, und hätte sich von niemandem dreinreden oder abbringen lassen”, wiederholte er die Worte der Eltern, die den Angeklagten in Schutz genommen hatten. Aus diesem Grund sei ein späterer Start auch gerechtfertigt gewesen, die Ausrüstung der Frau sei jedenfalls geeignet gewesen, meinte der Anwalt.
Laut Jelinek hatten sich die beiden – erst nach dem besagten Hubschrauberüberflug – “in furchtbar angeschlagenem physischem und psychischem Zustand” befunden. Als um 0.35 Uhr mit der Alpinpolizei ein Gespräch stattgefunden habe, sei klar gewesen, dass weder “von unten noch aus der Luft” Hilfe kommen werde. Die Alpinistin selbst habe dann zum Angeklagten gemeint: “Geh.” Davor habe er alles unternommen, um ihr zu helfen. Wie sich später herausgestellt habe, habe die Frau an einem viralen Infekt gelitten. Der Anwalt führte die “wirklich schwierige Situation” und die “mediale Vorverurteilung” ins Treffen, sein Mandant sei alleine deswegen schon “gestraft”. Zudem bemängelte der Verteidiger die Arbeit der Tiroler Landespolizeidirektion, die es etwa verabsäumt hätte, sich in Salzburg direkt nötige Informationen und Aussagen zu holen.
Richter Hofer, der über eine Spezialzuständigkeit in Alpinverfahren verfügt, hatte indes vor Beginn der Verhandlung eine etwaige eigene Befangenheit thematisiert, nachdem diese medial diskutiert worden war und auch die Rolle der Bergrettung Thema sein wird. Hofer erklärte, dass er selbst als Berg- und Flugretter tätig sei und versprach dem Angeklagten: “Es hat keinen Einfluss.” Auch der Verteidiger gab an, dass gegen den Richter “keine Bedenken” bestehen würden. Ein alpintechnisches Sachverständigengutachten wurde im Vorfeld vom Oberlandesgericht Innsbruck als zulässig erklärt.
Umfangreiche Anklage im Dezember vorgelegt
Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember des Vorjahres eine umfangreiche Anklageschrift vorgelegt, in der sie zahlreiche Vorwürfe ins Treffen führte. Die Anklagebehörde nahm dabei etwa die Tourenplanung, die mangelhafte (Notfall-)Ausrüstung der beiden sowie eine fehlende Hilfeleistung ins Visier. Zudem soll der Alpinist nicht rechtzeitig den Notruf abgesetzt und auf Rettungsversuche der Alpinpolizei nicht bzw. zu spät reagiert haben. Erst gegen 3.30 Uhr soll er die Einsatzkräfte verständigt haben, nachdem er die Salzburgerin alleine gelassen hatte. Die Frau wurde am nächsten Tag tot von der Bergrettung von Österreichs höchstem Berg geborgen.
Ob es am Donnerstag bereits ein Urteil geben wird, war indes unklar. Neben zwei Gutachtern waren nämlich 15 Zeugen geladen, daher könnte der Prozess vertagt werden. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.




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