Von: luk
Bozen – Im Prozess um den tödlichen Badeunfall eines vierjährigen Kindes am Lido von Bozen sind zwei leitende Bedienstete der Stadtgemeinde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Der tragische Vorfall hatte sich am 6. Juli 2020 im Lido von Bozen ereignet. Der Bub war für wenige Augenblicke der Aufsicht seiner Eltern entglitten und in das sogenannte „Strömungsbecken“ geraten. Dieses Becken war damals aufgrund der geltenden Anti-Covid-Bestimmungen eigentlich geschlossen, schildert die Nachrichtenagentur Ansa.
Das Kind wurde aus dem Wasser geborgen und zunächst ins Krankenhaus Bozen gebracht. Anschließend erfolgte die Verlegung auf die pädiatrische Intensivstation nach Vicenza. Vier Tage später erlag der Vierjährige dort seinen schweren Verletzungen.
Prozess um Sicherheitsvorkehrungen
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die beiden Gemeindeverantwortlichen für die Sicherheit im Schwimmbadbereich verantwortlich gemacht werden können. Laut Anklage hätten organisatorische Versäumnisse zum Unfall beigetragen.
Im Zuge des Prozesses wurde jedoch deutlich, dass die damals aufgestellten Absperrungen nicht primär der Sicherheit der Badegäste dienten, sondern zur Regulierung des Besucherzustroms und zur Einhaltung der Abstandsregeln im Rahmen der Covid-Pandemie vorgesehen waren.
Bereits zuvor waren sowohl die Eltern des Kindes als auch die diensthabenden Bademeister entlastet worden. Mit dem Freispruch der beiden Gemeindevertreter ist das Verfahren nun abgeschlossen.
Der tragische Unfall hatte in Bozen und darüber hinaus für große Betroffenheit gesorgt.




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