Opfer auf Instagram kontaktiert

Mann wegen schwerwiegendem Cyber-Grooming vor Gericht

Mittwoch, 10. Juni 2026 | 16:10 Uhr

Von: apa

Ein schwerer Fall von Cyber-Grooming – das gezielte, auf sexuellen Missbrauch ausgerichtete Manipulieren von unmündigen bzw. minderjährigen Opfern im Internet – ist Mittwochnachmittag am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Ein Mann war angeklagt, von Mai bis Dezember 2024 drei unmündige Mädchen online kontaktiert, zur Vornahme sexueller Handlungen verleitet und dazu gebracht zu haben, sich dabei zu filmen bzw. zu fotografieren und ihm dieses Material zu übermitteln.

Der Mann bekannte sich schuldig, bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial besessen zu haben – bei ihm wurden bei einer Hausdurchsuchung mehr als 15.000 einschlägige Bilder und Videos gefunden. Den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen bestritt er. Auch einen Fall von geschlechtlicher Nötigung – er soll einem Opfer gedroht haben, ihrer Reitlehrerin und ihrer Familie die Aufnahmen zu schicken – stellte er in Abrede.

Jüngstes Opfer erst elf Jahre alt

Die von den Übergriffen Betroffenen waren elf bis 13 Jahre alt. Der Beschuldigte soll über Instagram seine Opfer gefunden haben. Dabei soll er sich als 13-jähriges Mädchen namens “Fiona” ausgegeben haben. Somit erschlich er sich laut Staatsanwältin im Verlauf regelmäßiger Unterhaltungen allmählich das Vertrauen der Opfer, die glaubten, es mit einer Gleichaltrigen zu tun zu haben. Zu mehr als 60 derartigen Angriffen soll es gekommen sein.

Er dürfte auf der sozialen Plattform gezielt nach jungen, unmündigen Mädchen gesucht haben und mit diesen in Kontakt getreten sein, sobald diese einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Live-Stream starteten. Jedenfalls beim ersten der drei von der Anklage umfassten Opfer war das der Fall.

Verdeckter Ermittler aus Australien informierte österreichische Behörden

“Ich bin da irgendwie reingerutscht”, sagte der 47-Jährige. Im Jänner 2025 flog der Mann auf. Ein verdeckter australischer Ermittler kam auf die österreichischen Behörden zu, weil ihm Kindesmissbrauchsmaterial von dem Angeklagten per Mail geschickt wurde. Auf einem Bild war im Hintergrund ein Schild der Verkehrsbetriebe in Innsbruck zu sehen. “An das kann ich mich nicht mehr erinnern”, meinte er.

Auf den Angeklagten kamen die Ermittler über einen Amazon-Gutschein, den er als Bezahlung für Fotos und Videos seinen Opfern überließ. Auch das angefertigte Material der Mädchen wurde bei dem Beschuldigten gefunden. Das bestritt der 47-Jährige, er habe sich nie als “Fiona” ausgegeben, vielmehr seien ihm die Bilder im Sommer 2024 von einer “Fiona” über Telegram geschickt worden. Ein Sachverständiger für Informatik fand jedoch heraus, dass die Bilder schon viel länger auf einem USB-Stick abgespeichert waren. Die Opfer wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Videokonferenz vernommen.

Einige Vorstrafen

Der Angeklagte war bereits zwei Mal wegen des Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a StGB) vor Gericht. Ein von der Anklagebehörde im Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem Mann eine “verfestigte pädosexuelle Deviation” vorliegt, die als “schwerwiegende und nachhaltige psychische” Störung eingestuft wird. Die Staatsanwältin sprach von einem “verschrobenen Lebensstil”, den der Angeklagte an den Tag legte. Er hatte kaum Kontakte zu Frauen, manchmal zu Sexarbeiterinnen. Die Delikte hätten eine “erhebliche Dimension”, die der Beschuldigte herunterspiele.

Der psychiatrische Gerichtsgutachter Peter Hofmann geht davon aus, dass der 47-Jährige ohne Behandlung und auf sich allein gestellt, bald wieder derartige Delikte mit schweren Folgen begehen wird. Auch eine Gefängnisstrafe habe ihn nicht davon abgehalten. “Das ist kein Problem, sondern eine tiefe Neigung, ein Trieb”, sagte der Sachverständige. Der Beschuldigte habe dafür auch kein Unrechtsverständnis, die Neigung sei einfach da. Der 47-Jährige sehe seine Empfindung nicht als Problem, sondern dass er gesellschaftlich geächtet werde und es strafrechtliche Folgen mit sich ziehen könne. In der Wohnung des Beschuldigten wurden etwa Frauenkleidung und ein Trikot einer sehr jungen russischen Athletin entdeckt, die er erworben und an seine Schlafzimmerwand gehängt hatte.

Dem 47-Jährigen drohen im Fall einer anklagekonformen Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und darüber hinaus aufgrund der ihm gutachterlich bescheinigten schwerwiegenden und nachhaltigen pädophilen Störung die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. “Ich habe ein Problem mit der Thematik und möchte von dieser Thematik wegkommen”, sagte der 47-Jährige. Bei bisher angeordneten Therapien sprach er seine pädophile Neigung “aus Scham” nicht an.

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