Auch in Italien sind Kinder unter 14 nicht strafmündig

Mordfall Luise: Ermittler sprechen von “Übertötung”

Mittwoch, 15. März 2023 | 14:43 Uhr

Bozen/Freudenberg – Sie waren die besten Freundinnen, waren in der Schule und nach dem Unterricht zusammen. Nun ist Luise aus Freudenberg (NRW) tot. Zwei Schulkameradinnen im Alter von zwölf sowie 13 Jahren haben gestanden, dass sie die Zwölfjährige erstochen haben.

Wegen der besonders vielen und schwerwiegenden Verletzungen sprechen die Ermittler in diesem Fall sogar von einer sogenannten „Übertötung“. Das bedeutet: Das Opfer erlitt mehrere tödliche Verletzungen.

Wegen ihres Alters sind die beiden Mädchen noch nicht schuldfähig und können deshalb nicht vor Gericht angeklagt werden. Für sie gibt es demnach keine rechtlichen Konsequenzen. Eine Inhaftierung ist nicht möglich und müssen sich auch nicht vor Gericht für ihre Taten verantworten. Folgen anderer Art kann es aber schon geben: Kinder, die so eine schwere Straftaten begehen, müssen meist jahrelang zur psychiatrischen Behandlung.

Zum Motiv machten die Ermittler keine Angaben. Nur so viel sagte der Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler: „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen.“ Angesichts der vielen Stichverletzungen bei dem Opfer liege jedenfalls die Vermutung nahe, „dass irgendwelche Emotionen eine Rolle gespielt haben“.

Auch in Italien sind Kinder unter 14 strafunmündig

Angesichts der Schwere der Tat hat sich in Deutschland eine Debatte über die Schuldfähigkeit von Kindern entfacht. Doch auch in anderen Ländern ist dies die Altersgrenze für die Strafmündigkeit. So etwa in Italien: Hier regelt  Art. 96 des Strafgesetzbuchs diesen Aspekt. Demnach kann ein Täter oder eine Täterin erst ab einem Alter von 14 Jahren bestraft werden.

Was passiert ab dem 14. Geburtstag?

Ab dem 14. Geburtstag sind Jugendliche teilweise strafmündig. Das heißt: Sie können nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Erziehungsgedanke steht bei Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht im Vordergrund. So können Jugendlichen beispielsweise Verwarnungen und Auflagen wie gemeinnützige Arbeit auferlegt werden. Aber auch ein Arrest von maximal vier Wochen ist möglich, auch Untersuchungshaft ist möglich. Wer einen Mord und Totschlag begeht, dem droht nach Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Voll strafmündig ist man ab dem 18. Lebensjahr.

Die beiden Mädchen leben vorerst nicht mehr bei den Eltern

Die Zwölf- und die 13-Jährige, die für den Mord an Luise verantwortlich sind, leben vorerst nicht mehr bei ihren Eltern. Sie seien “außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht”, teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. “Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen.”

Die Mädchen hätten aber weiterhin Kontakt zu ihren Eltern. “Der Kontakt zur Familie ist aufgrund des jungen Alters der Mädchen für die Entwicklung einer gelingenden Unterstützung sehr bedeutsam und wird insofern unterstützt”, teilte der Kreis mit. Auch für die beiden Tatverdächtigen handle es sich um eine “ganz außergewöhnliche Situation, die viel Empathie und umsichtiges Agieren erfordert”, sagte Kreis-Jugenddezernent Thomas Wüst.

Die zwölfjährige Luise war seit Samstag vermisst worden und am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Bei der Obduktion wurden zahlreiche Messerstiche festgestellt. Das Mädchen war nach Angaben der Ermittler verblutet.

Von: luk