Hund im Auto in der Sonne eingeschlossen: Tierschutzorganisation gibt Ratschläge

„Darf ich die Scheibe einschlagen, um den Hund zu retten?“

Freitag, 25. Juli 2025 | 08:05 Uhr

Von: ka

Rom – Im Sommer kommt es leider immer wieder vor, dass Tiere – zumeist handelt es sich um Hunde – in einem geparkten und abgeschlossenen Auto unter gnadenloser Sonneneinstrahlung zurückgelassen werden. In den schlimmsten Fällen sterben die Hunde einen qualvollen Hitzetod, da sich der Innenraum des Autos im Sommer schnell in einen Backofen verwandeln kann.

„Einen Hund in einem geparkten Auto zurückzulassen – insbesondere in den Sommermonaten oder bei hohen Temperaturen – kann sein Leben ernsthaft gefährden. In solchen Fällen kann bei einer Schädigung des Tieres – oder in schweren Fällen bei seinem Tod – eine strafrechtliche Haftung geltend gemacht werden“, erklärt die Tierschutzorganisation OIPA.

Einfache Bürger, die auf einem Parkplatz einen in einem Auto eingeschlossenen Hund erblicken, fragen sich, ob sie im äußersten Notfall eine Scheibe einschlagen dürfen, um das Tier zu retten. Die OIPA bejaht diese Frage grundsätzlich und weist darauf hin, dass die italienische Rechtsprechung die Tierrechte stärkt. Allerdings sind einige genaue Regeln zu beachten. „Rufen Sie immer die Polizei. Sie hat die Pflicht, einzugreifen und Anzeige zu erstatten. Im Notfall kann man sich auf den rechtfertigenden Notstand berufen“, erklärt die Tierschutzorganisation.

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Was kann ich tun, wenn ich einen Hund oder eine Katze keuchend und unter der Hitze leidend im Fahrgastraum eines in der Sonne geparkten Autos sehe? Mache ich mich strafbar, wenn ich die Scheibe einschlage? Kann ich vom Besitzer auf Schadenersatz verklagt werden? Mit der Rückkehr des Sommers und der hohen Temperaturen kehrt auch ein altbekanntes Dilemma zurück: Was ist zu tun, wenn man in eine solche Situation gerät? Einerseits ist das Auto – und leider auch das Tier – Privateigentum eines anderen, andererseits befindet sich das Tier in einer lebensbedrohlichen Notlage. Was ist also in solchen Fällen zu tun?

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Die Tierschutzorganisation OIPA (Internationale Organisation für Tierschutz) versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben, und hat zu diesem Zweck eine Reihe von Leitlinien und Verhaltensregeln zusammengestellt.

Zunächst sollte man sich vergewissern, ob der Besitzer des Fahrzeugs in der Nähe ist. Ist er anwesend, sollte man ihn zurufen und auffordern, das Tier sofort aus dem Fahrzeug zu holen. Dabei sollte man ihn darauf hinweisen, dass er sich sonst strafbar macht. Oft handelt es sich lediglich um Unachtsamkeit oder Unkenntnis der tatsächlichen Gefahr, sodass ein Zuruf – auch von einem einfachen Bürger – ausreichen kann.

OIPA

Wenn der Besitzer jedoch nicht auffindbar ist oder den Zuruf ignoriert, muss sofort die Polizei verständigt werden. Der erste Schritt ist ein Anruf bei der Notrufnummer 112, bei dem die Mitarbeiter alle Informationen benötigen, die für ein schnelles Eingreifen erforderlich sind. Dazu gehören eine genaue Beschreibung der Sachlage, genaue Angaben darüber, wohin eine Streife geschickt werden soll, sowie möglichst genaue Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres, soweit dieser von außen erkennbar ist. Gegebenenfalls kann auch ein tierärztlicher Notdienst angefordert werden.

Carabinieri

„Die Polizei hat die Pflicht, einzugreifen, um die Lage zu klären und das Tier zu retten. Auch den Besitzer muss sie von Amts wegen anzeigen“, betont OIPA. Gleichzeitig mit der Anzeige ist es ratsam, „Zeugen vor Ort zu finden“, die die Lebensgefahr für das Tier auch bei eventuellen Einwänden bestätigen können. Zudem sollte man mit dem Smartphone Videos aufnehmen, die den Leidenszustand des Hundes zeigen. Kurz gesagt geht es also darum, Beweismaterial zu sammeln.

Carabinieri

Leider ist es immer noch weit verbreitet, Tiere wahllos in Autos zurückzulassen. Dies geschieht aus Bequemlichkeit, beispielsweise wenn eine Besorgung zu erledigen ist oder man in einem Restaurant zu Mittag isst, um Probleme mit dem Lokalinhaber oder anderen Gästen zu vermeiden. Letzterer Grund scheidet allerdings aus, da in den meisten Lokalen die Mitnahme von Hunden erlaubt ist.

Carabinieri

Aber im Fahrzeug eingesperrt zu sein, mit Fenstern, die die Sonnenstrahlen durchlassen, und sich immer schneller und stärker erhitzenden Blechteilen, ist für den Hund im wahrsten Sinne des Wortes wie ein Aufenthalt in einem Ofen. Die Temperaturen können schnell auf über 50 bis 60 Grad ansteigen, was für das Tier lebensgefährlich ist. Ein Hund ist in einer solchen Lage völlig hilflos. Er ist gezwungen, unter der sengenden Hitze im Auto auszuharren, Durst zu leiden und riskiert dabei, zu ersticken oder einen qualvollen Hitzetod zu sterben. Entgegen der landläufigen Meinung reicht es auch nicht aus, die Fenster einen Spalt breit offenzulassen. Auch das Parken im Schatten ist bei Außentemperaturen über 30 Grad keine Lösung, denn im Auto wird es ohnehin heiß genug, um das Überleben des Tieres zu gefährden.

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Doch welches Verhalten ist angebracht, wenn die Polizei nicht sofort eingreifen kann? Was, wenn sie zu anderen Einsätzen gerufen wurde oder der Ort des Geschehens weit von der nächsten Kaserne der Carabinieri oder dem nächsten Streifenwagen entfernt liegt? Oder wenn man sich in einem Gebiet ohne Telefonempfang befindet? In diesem Fall würde man instinktiv eine Autoscheibe einschlagen, um das Tier zu befreien.

Da dabei jedoch das Eigentum anderer Personen beschädigt wird, besteht der Zweifel, dass dies für den Retter nach hinten losgehen könnte. Der Besitzer könnte einen Schadensersatzanspruch stellen. „In Anbetracht der Rechtsprechung zu diesen Fällen und einer allgemeinen Rechtskultur, in der dem Tierwohl immer größere Bedeutung zugemessen wird, kann man sich jedoch auf den rechtfertigenden Notstand berufen“, betont die Organisation OIPA. „Es besteht jedoch immer die Pflicht, zunächst unverzüglich die Behörden und die Ordnungskräfte zu verständigen. Das ist die wichtigste Regel“, weist die Tierschutzorganisation auf die Notwendigkeit hin, einen Schritt nach dem anderen zu tätigen.

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Bleibt nur zu hoffen, dass alle Hundehalter beherzigen, dass das Zurücklassen eines Hundes in einem der prallen Sonne ausgesetzten Auto dessen Tod bedeuten kann. Denn niemand wünscht sich, einen leidenden Hund aus einem abgeschlossenen Pkw retten zu müssen.

 

 

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