Bozen/Vahrn – Jenem 44-jährigen Mann, dem angelastet wird, im März in Vahrn seine ehemalige Partnerin (40) am angegriffen und gewürgt zu haben, durfte laut dem Tagblatt Dolomiten das Gefängnis nun verlassen. Allerdings muss er strenge Auflagen beachten. So soll die Unversehrtheit der Frau gewahrt bleiben.
So muss er an seinem Aufenthaltsort regelmäßig eine Unterschrift bei den Ordnungshütern leisten. Er arbeitet außerhalb der Region Trentino-Südtirol. Durch ein Annäherungsverbot, das der Untersuchungsrichter verhängt hat, bleibt er auf Distanz zum Opfer.
Bekanntermaßen kam es Mitte März zu dem Vorfall in Vahrn, der für Aufsehen gesorgt hatte. Der Mann suchte seine Ex-Partnerin zu Hause auf. Es kam zum Streit. Dann soll der 44-Jährige seine Ex geschlagen und sie am Hals gewürgt sowie ihren Kopf auf den Boden geschlagen haben.
Der Sohn der beiden kam in diesem Moment nach Hause und ging dazwischen. Er setzte auch einen Notruf ab.
Die Einsatzkräfte brachten die Frau ins Brixner Spital. Der Mann wurde hingegen festgenommen. Gegen ihn wird wegen Mordversuchs ermittelt.
Von: luk
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13 Kommentare auf "Mordversuch in Vahrn: Verdächtiger auf freiem Fuß"
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Ein Justizskandal ,soll er Gelegenheit bekommen die Frau endgültig zu ermorden? Wer trägt dann die Verantwortung?
Warum denn ein Skandal? Es wurde nach Recht vorgegangen! Oder NICHT?
Ich kann verstehen, dass es Bestrebungen nach höheren Strafen gibt, kann ABER NICHT verstanden warum man geltendes Gesetz nicht akzeptieren will. Wo fangen wir an und wi hören wir dann aks Gesellschaft an, Gesetz zu beugen?
Dass geltende Gesetz hat mancher Frau das LEBEN gekosten… vielleicht verstehst du jetzt warum man sowas nicht AKZEPTIEREN will!!!
@N. G. die Gesetzeslage im Bereich Gewalt gegen Frauen ist vollkommen unzureichend. Weder ein Annäherungsverbot noch eine Unterschrift bei den Ordnungskräften schützen Frauen vor Gewalttaten. Da kannst du diese Maßnahmen noch so schönreden oder deiner Obrigkeitshörigkeit frönen. Die Frauen sind bestenfalls geschützt, wenn der Täter hinter Gittern sitzt und nicht noch seine Sippschaft animiert sein Werk zu vollenden. Keine Schönrederei, Punkt, aus.
So weit denkt der N.G. nicht in seinem Belehrungswahn!!
🤦🏻 Arme Frau, jetzt kann sie wieder auf die Hut sein und die Angst geht immer mit.
Es gibt genug Fälle von solchen Psychopathen, die trotz strenge Auflagen es geschafft haben, die Opfer zu schaden.
Wieso kommen die Täter immer so leicht auf freien Fuß und die Opfer bekommen lebenslänglich?!
guater nome, guater verteitiger, nor geat viel!
@Staenkerer Wenn du jemals eine Verteidigung gebraucht hättest, dann wüsstest du um deren Bedeutung!
Ausgemachter Unsinn du verbreitest. Jeder, JEDER hat ein RECHT darauf!
@N. G. sicher hot jeder recht auf an verteitiger, ober i bin mir sicher das es ba de sem a ausn lehrbuach guate, ausn lehrbuch sehr guate, und ausn lehrbuach gute de zusätzlich gewieft sein und sehr gute de sehr gewieft sein!
Es scheint immer noch einzelne Leute zu geben, die den Tätern mehr Mitgefühl entgegenbringen als den Opfern! Traurig, wenn jeder Gerechtigkeitssinn verloren gegangen ist! Die arme Frau kann einem Leid tun, was sie jetzt wieder für Ängste durchstehen muß! Schande sowas!
So ein Schwachsinn eine Respektlosigkeit den betroffenen Frauen gegenüber und,dann stellt man rote Bänke auf und pflastert die Plätze mit roten Schuhen als Zeichen gegen Gewalt an Frauen!😡
Eben! Durchaus wird gegen Gewalt an Frauen gewettert, im TV, auf Fußball Plätzen usw. Aber die Gesetze bleiben wie vor 20 Jahren!