53-jähriger schlug mit Fäusten und Spaten auf Frau ein

Nachbarin wegen Ameisen erschlagen: Lebenslang für Grazer

Mittwoch, 11. März 2026 | 17:20 Uhr

Von: apa

Ein 53-jähriger Grazer ist am Mittwoch wegen Mordes an einer Nachbarin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wird angelastet, die Frau im Mai 2025 wegen eines Streits um eine Ameisenstraße durch Schläge mit den Fäusten und einem Spaten getötet zu haben. Die Geschworenen entschieden außerdem auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

“Eine simple Ameisenstraße ist ihr zum Verhängnis geworden” beschrieb die Staatsanwältin den Vorfall im Vorgarten eines Mehrparteienhauses in Graz-St. Peter. Im Parterre wohnte eine Pensionistin, die die Rasenfläche vor ihrer Wohnung gerne nützte. Sie konnte nur durch ein Fenster auf die Wiese gelangen, den Einbau einer Türe hatten einige Nachbarn verhindert.

Angeklagter: “Sie hätte Respekt zeigen sollen”

Zur Tat kam es, als der Angeklagte die Ameisenstraße suchte, die seiner Meinung nach zur Wohnung seiner Mutter geführt hat. “Plötzlich ist sie aus dem Fenster gesprungen” beschrieb er die Begegnung mit der Nachbarin. “Sie hat mich auf aggressive Weise angesprochen”, schilderte er. Er schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, wobei es nach seinen Angaben dabei gar nicht um die Ameisen ging. “Sie hätte Respekt zeigen sollen”, war er überzeugt. Er habe “die Kontrolle komplett verloren”. Das Opfer sagte noch “wollen Sie mich umbringen” und das habe ihn “total getriggert”. Er schlug und trat auf die Frau ein, dann ergriff er einen Spaten und drosch mindestens 18 Mal auf die Pensionistin ein. Die 72-Jährige wurde furchtbar zugerichtet und starb noch am Tatort.

“Ich bin in einen Kampfmodus gekommen”, schilderte der Beschuldigte “es ging nicht um Ameisen oder Blumentöpfe” beteuerte er unter Tränen. “Warum haben Sie weiter auf sie eingeschlagen, als sie schon am Boden lag?”, fragte die Richterin. “Ich konnte nicht aufhören, ich war im Kriegsmodus”. Die Staatsanwältin sprach von einem “Overkill”, wie man ihn sonst nur aus Filmen kennen würde. Der Angeklagte erwähnte immer wieder von vorausgegangenen Beleidigungen, wobei er sich außer an “Sie sind ein Problemmacher” an nichts mehr erinnern konnte.

“Was denken Sie, was passieren kann, wenn Sie mit diesem Spaten auf den Schädel eines Menschen einschlagen?”, fragte einer der Richter und präsentierte den Geschworenen das immer noch blutige Tatwerkzeug. “Man kann das Leben verlieren, aber ich habe vorher nicht einmal daran gedacht, dass sie verletzt werden können”. “Es wirkt vor allem so, als würden Sie sich selber leid tun”, stellte der Richter fest. Nach der Tat verständigte der 53-Jährige die Rettung und ging dann einkaufen, unter anderem wollte er eine Ameisenfalle erwerben.

Psychiater: Trotz psychischer Störung zurechnungsfähig

Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung, die Zurechnungsfähigkeit war vermindert, sei aber erhalten geblieben. Er führte aus, dass der Angeklagte emotional instabil sei. “Wenn ihm etwas gegen den Strich geht, reagiert er sofort mit Gewalt”, erklärte der Sachverständige. Der Angeklagte verfüge auch über ausgeprägten Narzissmus und lasse nicht zu, dass er in irgendeiner Form kritisiert werde. Walzl beschrieb den Beschuldigten als “höflich, zuvorkommend aber immer bemüht, sich ins rechte Licht zu rücken.”. Er sprach sich für eine “langfristige Psychotherapie”, die stationär, durchgeführt werden sollte, aus.

Die Geschworenen befanden den Beschuldigten einstimmig für schuldig des Mordes. Das Urteil lautete auf lebenslange Haft, außerdem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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