Von: mk
Bozen/Rom –Während einem Südtiroler in der ersten Instanz ein Gutachten zugutekam, demzufolge er zum Zeitpunkt eines Verkehrsunfalls nicht betrunken war, befand das Oberlandesgericht, dass die restlichen Beweise in eine andere Richtung wiesen. Der Mann wurde verurteilt und auch das Kassationsgericht hat seine Beschwerde jetzt abgewiesen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der Unfall, bei dem sich der Pkw des Angeklagten überschlagen hatte, hatte sich um 16.50 Uhr ereignet. Um 18.50 Uhr bzw. um 19.10 Uhr hatte der Alkomat 1,54 Promille angezeigt. Der Gutachter der Verteidigung argumentierte, dass der Promillewert rund zwei Stunden nach dem Alkoholkonsum am höchsten sei. Seiner Berechnung zufolge habe der Angeklagte deshalb zum Zeitpunkt des Unfalls nur etwa 25 Prozent des gemessenen Promillewertes im Blut gehabt, nämlich völlig legale 0,38.
Doch der Freispruch wurde unter anderem auch deshalb gekippt, weil im Gutachten von einem vollen Magen ausgegangen worden war. Der Mann hatte aber nur Chips und Kekse gegessen, wie durch eine Zeugenaussage bestätigt wurde.
Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!