Von: luk
Bozen – Eine Rollstuhlfahrerin aus Österreich, die mit ihrem Auto in die verkehrsberuhigte Zone in Bozen gefahren war und das vorher nicht gemeldet hatte, wurde von der Gemeinde Bozen zu einer Strafe von 81 Euro verdonnert. Hinzu kamen Zustellungskosten von 15 Euro. Der Vorfall ereignet sich am 9. April vor vier Jahren.
Die Frau wandte sich daraufhin an Anwalt Sebastian Ochsenreiter und erreichte vor dem Friedensgericht eine Annullierung der Geldstrafe, weil Behinderte mit entsprechendem Ausweis eine Durchfahrt durch die verkehrsberuhigte Zone nicht melden müssen.
Allerdings sollte sie die Zustellungskosten sowie die angefallenen Gerichtsspesen in Höhe von 43 Euro bezahlen.
Genau aus diesem Grund entschied sich die Frau, das Urteil vor dem Landesgericht anzufechten. Sie erreichte auch die Annullierung der Zustellkosten, sah sich aber plötzlich mit Gerichtskosten in Höhe von 134,5 Euro konfrontiert. Die Geldstrafe hätte ursprünglich aber nur 96 Euro ausgemacht.
Gemeinsam mit ihrem Anwalt und der Unterstützung von Anwalt Massimo Cerniglia zog die Rollstuhlfahrerin vor das Kassationsgericht. Mit Urteil vom 18. März wurden ihr auch die angefallenen Gerichtskosten erlassen. Der Richter hätte ihr diese nicht anlasten dürfen.
Nun wurde der Fall wieder ans Landesgericht zurückverwiesen. Dort soll nun entschieden werden, wie viel die Gemeinde Bozen der Frau Geld rückerstatten muss.