Von: mk
Bozen – Zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung ist eine Familienärztin am Bozner Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Ihr wurde vorgeworfen, nicht rechtzeitig eine Krankheit diagnostiziert zu haben, die mittels einer einfachen Therapie mit Antibiotika zu lindern gewesen wäre.
In der Nacht vom 30. auf den 31. Jänner 2018 ist eine 45-jährige Boznerin verstorben. Die Frau war verheiratet und Mutter von zwei Kindern, schreibt die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Die Ärztin, die auf Grundlage einer Konvention mit dem Sanitätsbetrieb arbeitet, hatte der Frau laut Anklage zuvor bei zwei Visiten erklärt, sie leide lediglich unter einem grippalen Infekt. Dem war allerdings nicht so. Dies konnte durch Gutachter bestätigt werden.
Zunächst soll die Ärztin der 45-Jährigen am Telefon lediglich fiebersenkende Mittel verschrieben haben. Wenige Tage vor der Tragödie soll sich der besorgte Ehemann an den ärztlichen Notdienst gewandt haben, weil das Fieber nach wie vor sehr hoch geblieben war. Dort wurde die Situation zur Kenntnis genommen.
Wegen der familienärztlichen Diagnose sei die Bewertung der Situation allerdings beruhigend ausgefallen. Gleichzeitig riet man dem Ehemann, sich in den kommenden Tagen an den Basisarzt zu wenden.
Rund 18 Stunden vor ihrem Ableben hat die Ärztin die 45-Jährige selbst noch einmal im Rahmen einer Visite besucht. Auch in diesem Fall fiel die Diagnose falsch aus. Offenbar hat sie erklärt, die Lungenentzündung sei beim Abheilen.
Den Gerichtsakten war auch eine SMS beigelegt, die die Patientin nach der zweiten Visite der Ärztin ihrem Bruder geschickt hatte. „Die Lungen sind frei, kein Antibiotikum“, heißt es in der Nachricht. In Wirklichkeit hat sich der Gesundheitszustand der Boznerin rapide verschlechtert. Um 4.00 Uhr in der Früh stellte der Ehemann fest, dass seine Frau nicht mehr in der Lage war, zu atmen.
Sofort wählte er den Notruf und ließ seine Frau mit einem Rettungswagen ins Bozner Krankenhaus einliefern. Doch jegliche Hilfe kam zu spät. Nach zwei Stunden stellten die Ärzte den Tod der Frau fest.
Auch der Vertreter des ärztlichen Notdienstes war angeklagt worden. Für ihn erfolgte vor Gericht allerdings ein Freispruch.