Von: luk
Bozen – Der Besitzer des Pitbull Terrier, der am 14. Oktober in Bozen/Oberrau entlaufen war und dabei einen Mischlingshund totgebissen hat, riskiert eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen. Dem Mann wird die Tötung eines Tieres vorgeworfen. Staatsanwältin Luisa Mosna stellt fest, dass der Besitzer des Pitbulls – obwohl er die Gefahr kannte, die von seinem Hund ausging – keine Maßnahmen getroffen hat, um ihn ausreichend unter Kontrolle zu bringen.
Der Mann wurde ins Ermittlungsregister eingetragen. Die Verteidigung hat nun 20 Tage Zeit um entlastende Dokumente zu hinterlegen. Das dürfte nicht so leicht sein. Der Pitbull war nämlich zum Zeitpunkt des Angriffs nicht an der Leine und trug auch keinen Maulkorb.
Außerdem soll es nicht das erste Mal gewesen sein, dass der Vierbeiner auffällig geworden ist. Im Februar soll er einen Labrador-Mischling angegriffen haben. Dieser wurde dabei schwer an seinem Hinterlauf verletzt und musste operiert werden.
Am 14. Oktober kam es dann in der Claudia-Augusta-Straße auf der Höhe der Bar Principe zu einem Angriff gegen den Mischlingshund von Renata Fabisiak. Die Polin, die seit 22 Jahren regulär in Italien lebt, konnte ihrem Mischling Billo nicht helfen und musste mitansehen, wie er totgebissen wird. Der Pitbull biss sich in den Bauch des kleinen Tieres fest, bis der Mischling kein Lebenszeichen mehr von sich gab.
Wie berichtet, hatten Passanten erfolglos versucht, den Pitbull zu vertreiben. Die Eigentümerin des vor ihren Augen getöteten Tiers sackte zusammen und musste ins Bozner Krankenhaus gebracht werden.
Tage danach verklagte Frau Fabisiak das Herrchen des Pitbulls. Sie wird dabei von Anwalt Marco Ferretti vertreten.
Sollte es nun zum Prozess kommen, wird sich die Geschädigte als Nebenklägerin in das Verfahren einlassen und Schadenersatz fordern.
Für das Herrchen des Pitbulls kommen nun schwierige Zeiten zu. Er könnte eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren aufgebrummt bekommen und neben einem möglichen Schadenersatz sind bei einer Verurteilung auch die Gerichtskosten zu tragen.