Ein 28-Jähriger wurde vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen

Freisprüche in Prozessen um verletzte Babys in Wr. Neustadt

Mittwoch, 25. Juni 2025 | 17:44 Uhr

Von: apa

Mit Freisprüchen haben zwei Prozesse um verletzte Babys am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt geendet. Einem 28-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden, seinen wenige Wochen alten Sohn mehrmals geschüttelt zu haben. Ebenfalls freigesprochen wurde ein 27-Jähriger, der seinem Baby ein zu warmes Fläschchen verabreicht und auf den Rücken geklopft haben soll. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Dem 28-Jährigen wurde in einer Schöffenverhandlung fortgesetzte Gewaltausübung und Kindesentziehung vorgeworfen. Der Mann soll seinen Ende Dezember 2024 geborenen Sohn “wiederholt mit massiver Gewalteinwirkung am Oberkörper gepackt und geschüttelt haben”, sagte die Staatsanwältin. Nach einem Krampfanfall am 19. Februar, während der Vater in Wiener Neustadt beim Säugling zuhause und die Mutter in der Kirche war, rief der Angeklagte die Rettung und das Baby wurde ins Krankenhaus gebracht. Gegen die Eltern wurde Anzeige erstattet.

Vor der geplanten Übergabe an eine Krisenpflegemutter soll der österreichische Staatsbürger den Säugling am 26. März aus dem Spital, in dem dieser mit der Mutter stationär aufgenommen war, gebracht und seiner Frau bei der Flucht geholfen haben. Der 28-Jährige ging seinen Angaben zufolge davon aus, dass er zu diesem Zeitpunkt die Obsorge hatte. Gegen die Mutter, die mit dem Baby und dessen eineinhalbjähriger Schwester auf der Flucht ist, laufen Ermittlungen wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Kindesentziehung.

Säugling hatte Brüche verschiedenen Alters

In einem Gutachten wurden die Verletzungen des Säuglings dokumentiert. Festgestellt wurden laut dem Sachverständigen Wolfgang Denk ein Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutungen und Brüche verschiedenen Alters, die auf Schütteln – wenn auch nicht “mit maximaler Energie” – zurückzuführen sind. Vermutet wurden drei Vorfälle. Auf die Frage der Richterin, wer für die Verletzungen verantwortlich sei, meinte der 28-Jährige: “Ich nicht, meine Frau zu 100 Prozent auch nicht.” Die Blessuren “kann ich mir nicht erklären”, betonte der Beschuldigte.

Für den Schöffensenat stehe fest, dass das Baby misshandelt wurde, sagte die Richterin. Dem 28-Jährigen könne nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass er die Verletzungen verursacht habe. In Bezug auf den Vorwurf der Kindesentziehung sei der Tatbestand nicht verwirklicht, erklärte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der 28-Jährige wurde enthaftet.

27-Jähriger klopfte als Panikreaktion auf Rücken seines Babys

In einem anderen Prozess musste sich ein 27-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten, weil er laut Staatsanwaltschaft am 1. April in der Früh in der Wohnung seiner Partnerin in Wiener Neustadt seinem zwei Monate alten Sohn eine deutlich zu warme Flüssigkeit verabreicht und dann auf den Rücken geklopft haben soll. Der Nigerianer bekannte sich in der Einzelrichterverhandlung nicht schuldig. Er habe Wasser aus einer am Vortag befüllten Thermosflasche verwendet und die Temperatur nicht überprüft, berichtete der in Wien wohnhafte 27-Jährige.

Als der Säugling Blut spuckte, brachten ihn seine Eltern ins Spital. Während der Fahrt habe er seinem Sohn aufgrund eines Atemstillstandes mehrmals als Panikreaktion auf den Rücken geschlagen, sagte der Angeklagte. “Ich habe gedacht, dass er sterben wird.” Das Kind erlitt Verbrühungen und Rippenbrüche. Zu den Anschuldigungen betreffend das Kind wurde der Mann nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig freigesprochen. Eine Diversion erhielt der 27-Jährige hinsichtlich der vorgeworfenen Taten an seiner Partnerin.

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