Fünf Frauen aus dem Ahrntal in U-Haft

Religiöser Wahn: Staatsanwaltschaft will Anklage erheben

Dienstag, 22. März 2022 | 13:20 Uhr

Bozen – Gegen die fünf Frauen aus dem Ahrntal, die sich derzeit in Untersuchungshaft im Gefängnis wegen mutmaßlicher Misshandlung zweier Kinder befinden, will die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Der zuständige Staatsanwalt hat den Verteidigern der Frauen, Nicola Nettis und Mark Antonio De Giuseppe, den Bescheid zum Abschluss der Ermittlungen zugestellt. Eine der Frauen ist die Mutter der beiden Kinder.

Im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens sind auch die Kinder angehört worden. Offenbar wurden die fünf Frauen durch deren Aussagen nicht entlastet.

Die Ermittler hatten die Wohnung der Mitter mit Mikrokameras verwanzt. Dadurch konnte die bedrückende Stimmung eingefangen werden. Ziel der Fünf Frauen war es gewesen, die Ankunft des Teufels am 8. Dezember zu Mariä Empfängnis verhindern.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch erwogen, die Anklage auf Folter abzuändern und damit zu verschärfen. Offenbar wurde davon abgesehen. Die Kinder wurden aus ihrem familiären Umfeld geholt und sind derzeit in einer geschützten Einrichtung untergebracht. Die Anwälte haben nun 20 Tage Zeit, selbst eigene Unterlagen einzureichen.

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen durch einen Hinweis der Sozialdienste. Obwohl sie unterschiedlichen Familien angehören, wurde festgestellt, dass die fünf Frauen in einer Art klösterliche Gemeinschaft gelebt haben.

Die Kinder gingen nicht zur Schule, sondern wurden zu Hause unterrichtet. Ihre Freizeit wurde stark eingeschränkt. Stattdessen mussten die Kinder stundenlang beten, um mit reinem Gemüt dem befürchteten Datum entgegen zu treten. Die sozialen Kontakte der Kinder sollen stark eingeschränkt worden sein.

Bei den Gebeten ging um Buße und Reinigung zum Schutz vor dämonischen Versuchungen. Aus diesem Grund wurde zu Hause offenbar eine Art Inquisitionsgericht ins Leben gerufen. Nachdem das jüngste Kind seinen Wunsch nach Videospielen geäußert hatte, soll es vom Schlafen abgehalten worden sein. Auch Essen und Getränke wurden ihm zum Teil verwehrt. Stattdessen wurde das Kind zu wiederholten religiösen Gesängen und zu Reinigungsritualen gezwungen.

Am 8. Dezember selbst hatten zwei der Frauen vor, an den vier Ecken des Landes den Erzengel Michael anzurufen und mit Blut, Asche und einem Schwert nächtliche Schutzrituale durchzuführen.

Von: mk

Bezirk: Pustertal