Vorwurf der falschen Preisbewertung

Santnerpasshütte: Grundstücksverkauf führt zu gerichtlichem Verfahren

Freitag, 20. September 2024 | 15:35 Uhr

Von: luk

Bozen – Der Verkauf eines Grundstücks bei der Santnerpasshütte hat ein juristisches Nachspiel. Laut dem Rechnungshof soll dem Land Südtirol durch den Verkauf ein Schaden von rund 600.000 Euro entstanden sein.

Im Zentrum des Vorfalls steht das sogenannte „Gartl“, ein 900 Quadratmeter großes Areal im Rosengarten-Gebiet. Dieses wurde 2021 vom Land an den Betreiber der Santnerpasshütte für 30 Euro pro Quadratmeter verkauft – insgesamt für etwa 27.000 Euro. Die zuständigen Landesbeamten argumentierten damals, es handle sich um ungenutztes Brachland. Der Rechnungshof sieht dies jedoch anders und stuft das Gelände als Baugrund ein, der einen weitaus höheren Preis rechtfertigen würde.

Vorwurf der falschen Preisbewertung

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof wirft den beiden verantwortlichen Landesbeamten vor, den Grundstückspreis absichtlich zu niedrig angesetzt zu haben. Nach ihrer Auffassung hätte die Fläche als Baugrund verkauft werden müssen, da sie direkt neben der Hütte liegt und eine Erweiterung der Gebäude ermöglicht. Dies wäre bei den ersten Gesprächen bereits klar gewesen, weshalb eine Neubewertung des Preises nötig gewesen wäre.

Durch die zu niedrige Einstufung und den darauf folgenden Verkauf sei dem Land ein finanzieller Schaden von über 600.000 Euro entstanden. Nun fordert die Staatsanwaltschaft diesen Betrag als Schadensersatz von den beiden Beamten zurück.

Finanzpolizei ermittelt

Die Ermittlungen in dieser Angelegenheit wurden 2022 aufgenommen, nachdem mehrere Zeitungsartikel und Landtagsanfragen den Grundstücksverkauf kritisiert hatten. Der Abgeordnete des Team K, Paul Köllensperger, reichte im Februar 2023 eine formelle Beschwerde beim Rechnungshof ein. Diese führte letztlich zu den aktuellen Ermittlungen und der Forderung nach Schadensersatz.

Der Vorwurf gegen die Landesbeamten lautet, sie hätten bewusst einen Preis vereinbart, der weit unter dem tatsächlichen Wert des Grundstücks liegt. Das Verfahren vor dem Rechnungshof wird klären, ob es zu einer Verurteilung und zur Rückforderung der Schadenssumme kommt.

“Die Geschichte mit der Santnerpasshütte konnte und wollte ich nicht auf sich beruhen lassen. Eine Reihe von Landtagsanfragen hatte ich eingereicht, zwei Gesetzentwürfe eingebracht, die von der SVP abgeschmettert wurden. Hinzu kamen zwei Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und dem Rechnungshof. Schlussendlich wurden 55.000 Unterschriften gegen den Verkauf des Grundstücks und den Bau der neuen Hütte gesammelt. Nun endlich, nach zwei Jahren des Wartens, in denen Druck gegen mich, auch mit zwei Anzeigen, ausgeübt wurde, kommt heute Bewegung in die Geschichte rund um den Verkauf und den Wiederaufbau der Santnerpasshütte unterm Rosengarten. Der Schaden ist zwar angerichtet, aber das Ganze dient hoffentlich als Mahnmal für die Zukunft. Schade nur, dass wieder einmal zwei Beamte dafür büßen müssen und nicht die SVP, als die wahre Urheberin und Verantwortliche dieses Vergehens in einem Naturpark, das auch noch zum Unesco-Weltnaturerbe gehört”, bedauert der Landtagsabgeordnete des Team K, Paul Köllensperger.

Bezirk: Bozen

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