LR Widmann wendet sich an Gerhard Brandstätter

Schlauchtücher: Mehrwertsteuer als Stolperstein?

Samstag, 23. Mai 2020 | 10:29 Uhr

Bozen – Der Ankauf von Schlauchtüchern vonseiten des Sanitätsbetriebs mit dem Ziel, Infektionen zu reduzieren, steht derzeit im Mittelpunkt von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Wie berichtet, gab es eine Razzia in den Büros des Gesundheitsassessorats. Dokumente wurden beschlagnahmt und der zuständige Landesrat Thomas Widmann sowie der Sanitätsgeneraldirektor Florian Zerzer ins Ermittlungsregister eingetragen. Den beiden wird Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen. Es gab nämlich keine Ausschreibung. Der Auftrag ging direkt an ein Unternehmen, bei dem Widmanns Cousin Miteigentümer ist.

In einer ersten Reaktion hat Landesrat Widmann die Durchsuchung als übertrieben und unnötig bezeichnet. Es werde sich herausstellen, dass an den Vorhaltungen nichts dran sei. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, hat sich Widmann an einen Anwalt gewandt. Der bekannte Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter wird den Landesrat in der Sache verteidigen. Dieser zeigt sich überzeugt, dass alles in kürzester Zeit aufgeklärt sein werde.

Der Verteidigung werde es wohl nicht gelingen, die Schlauchtücher als medizinisches Material einzustufen. Brandstätter ist aber sicher, dass deren medizinischer Nutzen nicht von der Hand zu weisen sei. Wissenschaftliche Studien würden zeigen, dass damit Ansteckungen vermindert werden.

Wie berichtet, sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Wettbewerbsverzerrung gegeben, da keine Ausschreibung für den Auftrag gemacht worden war. Sanität und Gesundheitsassessorat berufen sich aber auf die wegen des Corona-Notstandes ausgesetzten Prozeduren für den Ankauf medizinischen Materials.

Doch von der Staatsanwaltschaft werden die Schlauchtücher nicht als medizinisches Material eingestuft. Offenbar herrschte diese Einschätzung zunächst auch bei Sanität und dem Gesundheitsassessorat vor. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, wurde nämlich die Mehrwertsteuer für die Schlauchtuch-Lieferung bezahlt. Bei medizinischen Gütern sei dies aber nicht erforderlich.

Dies zeige laut Staatsanwaltschaft, dass Sanität und Gesundheitsassessorat darüber im Bilde waren, kein medizinisches Material anzuschaffen.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen