Von: apa
Eher überraschend ist am Dienstag ein Mann am Wiener Straflandesgericht freigesprochen worden, der festgenommen worden war, nachdem seine sechsjährige Stieftochter bei einer Polizeikontrolle ein SOS-Notsignal mit der Hand gezeigt hatte. Sowohl die Lebensgefährtin als auch die Stieftochter entschlugen sich der Aussage, wodurch die Richterin den Angeklagten auf freien Fuß setzen musste. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Dem Mann wurde vorgeworfen, Ende November seine Frau und die zwei Kinder – neben der Sechsjährigen auch ein Säugling – abgepasst, bedroht und zum Einsteigen in sein Auto gezwungen zu haben. Weil er der Frau dabei ein Messer gegen den Hals gedrückt haben soll, ging die Staatsanwaltschaft von schwerer Nötigung und Freiheitsentzug aus. Dann soll der Mann mit den drei gekaperten Personen gegen deren Willen durch Wien gefahren sein, bis er am Gürtel einen Auffahrunfall hatte.
Gegenüber der Polizei machte der Mann einen abweisenden Eindruck. “Wir dachten an Drogen”, sagte ein Beamter bei dem Prozess. Bei näherer Nachsicht bemerkte dann eine Beamtin, dass das sechsjährige Mädchen am Rücksitz mit der Hand das SOS-Notzeichen abgab. Der 39-Jährige wurde festgenommen.
Abenteuerliche Version
Der Angeklagte, gegen den ein aufrechtes Annäherungsverbot besteht, erzählte vor Gericht eine recht abenteuerliche Version der Geschehnisse. Er habe mit seiner Frau, seinem Sohn und seiner Stieftochter ein harmonisches Familienleben geführt. Nur gegenüber der “Republik Österreich” habe die Frau schlecht über ihn geredet. Vor einigen Wochen sei dann aber der Vater der Tochter aus dem Gefängnis entlassen worden und habe gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ein Komplott gegen ihn geschmiedet.
Beim Prozess entschlugen sich sowohl die Lebensgefährtin als auch die Stieftochter, die extra in einem Nebenraum von einer Psychologin einvernommen wurde, der Aussage. Somit konnten auch ihre Angaben vor der Polizei nicht in das Verfahren einfließen. Richterin Magdalena Klestil-Krausam blieb daher nichts anderes übrig, als den Angeklagten trotz dessen “absolut unglaubwürdiger” Angaben freizusprechen. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.




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