Von: luk
Bozen – Bereits im Frühjahr hatte die Südtiroler Landesregierung durch mehrere Leistungen zahlreiche Südtiroler Bürgerinnen und Bürger sowie Familien finanziell unterstützt. Soziallandesrätin Waltraud Deeg bezeichnet die unmittelbaren Unterstützungsleistungen als bedeutende Abfederungsmaßnahmen:”Diese Krise hat uns im Frühjahr relativ unerwartet und hart getroffen. Nachdem auch jetzt wieder Einschränkungen in vielerlei Bereichen gemacht werden, wollen wir die Hilfsmaßnahmen wieder aufnehmen.”
Details ab Anfang Dezember verfügbar
Den Bürgern und Familien in Südtirol sollen mit Soforthilfe, Sondermietbeitrag sowie Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten zudem direkt finanziell unter die Arme gegriffen werden. Das Covid-19-Kindergeld wird dieses Mal bereits ein Bestandteil der unterschiedlichen Leistungen sein, vor allem um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich und damit die Auszahlung so schnell wie möglich durchführen zu. Die Anlaufstellen für die Leistungen werden wiederum die Sozialsprengel sein, es kann ab 10. Dezember um die Beiträge angesucht werden. Alle Details zu den Leistungen werden ab Anfang Dezember auf der Landeswebseite und vor Ort in den Sprengeln verfügbar sein. “Wir nutzen diese verbleibende Zeit, um die Details in den Kriterien festzuschreiben und um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sprengeln gut vorzubereiten. Sie sind wichtige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger”, betont Landesrätin Waltraud Deeg. Bereits festgelegt wurde, dass die Soforthilfe auf maximal 900 Euro erhöht wurde, diese werden für insgesamt drei Monate an die Antragsteller ausbezahlt.
Pflegeeinstufung, Bauspardarlehen und Wobi-Mieten und mehr
Neben der direkten finanziellen Unterstützung hat die Landesregierung heute zudem weiteren Abfederungs- und Vereinfachungsmaßnahmen zugestimmt. In diesem Zusammenhang soll es nun auch wieder die Möglichkeit geben, die Pflegeeinstufung zu vereinfachen, Bauspardarlehen und Wobi-Mieten zu stunden oder die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Kleinkindbetreuung, Sommer- und Nachmittagsbetreuung oder der Sozialdienste finanziell unterstützt werden. Die entsprechenden Beschlüsse werden in einer der nächsten Sitzungen der Landesregierung zur Behandlung vorgelegt.