Von: mk
Bozen – Das Verwaltungsgericht im Latium hat ein Urteil in Sachen Maskenpflicht an Grundschulen gefällt. Ausgangspunkt war ein Rekurs von Eltern aus Südtirol, die sich dagegen gewehrt haben, dass ihre sechsjährige Tochter in der Schule eine Atemschutzmaske tragen muss.
Wer – wie im Fall des Mädchens aus Südtirol – anhand eines ärztlichen Attests nachweisen kann, dass das eigene Kind die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht verträgt, kann demnach laut Verwaltungsgericht darauf bestehen, von der Pflicht befreit zu werden.
Die Eltern hatten sich gegen eine generelle Maskenpflicht an Schulen für Kinder ab sechs Jahren gewehrt und sind rechtlich dagegen vorgegangen. Italienweit wurden sie von Impfgegnern und Maskenverweigerern unterstützt, die vor Gericht einen Präzedenzfall schaffen wollten.
Die Sechsjährige darf nun die Schule besuchen, ohne eine Maske tragen zu müssen. Die generelle Pflicht eines Mund- und Nasenschutzes bleibt allerdings aufrecht. Das Verwaltungsgericht folgte damit im Wesentlichen dem Urteil des Staatsrats. Wie Alto Adige online schreibt, werden Schulen aufgefordert, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um sowohl das Recht auf Bildung als auch das Recht auf Unversehrtheit weiterhin zu gewährleisten.