Sanitätsbetrieb stellt klar: "Rufen Carabinieri"

Suspendiertes Pflegepersonal will auf Gesetzeslücke setzen

Mittwoch, 29. Dezember 2021 | 10:02 Uhr

Bozen – Bekanntermaßen sind in Südtirol über 1.000 Mitarbeiter verschiedenster Gesundheitsberufe aktuell vom Dienst suspendiert, weil sie sich nicht den Corona-Piks geben lassen wollten.

Seit einigen Tagen kursieren im Internet Informationen und Aufrufe, dass sie am 1. Jänner wieder zum Dienst erscheinen sollen. Eine Gesetzeslücke sei nämlich im Dekret 172/21 von Premier Mario Draghi gefunden worden. Bei der Verlängerung der Maßnahme bis 15. Juni sei nur die Rede von Mitarbeitern im Bildungsbereich, Ordnungshütern und Verwaltungspersonal. Ärzte und Pflegepersonal würden darin nicht aufscheinen.

Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, wittern die ungeimpften und suspendierten Mitarbeiter im Sanitätswesen daher Morgenluft. In den Aufrufen heißt es, man könne ab 1. Jänner wieder ungeimpft an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Dem ist aber nicht so, erklärt Marco Cappello, der Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes. Die Suspendierung von ungeimpften Ärzten und Pflegekräften bleibe auch über den 31. Dezember hinaus aufrecht, auch wenn das Dekret 172/21 nicht ganz klar formuliert sei. Das Dekret 44/21 habe aber ebenso Gültigkeit und dort heißt es, dass die Suspendierung bis zur erfolgten Impfung aufrecht bleibe.

Dennoch befürchtet man im Sanitätsbetrieb, dass suspendiertes Personal am 1. Jänner aufgrund der im Internet kursierenden Behauptungen am Arbeitsplatz auftaucht. Daher habe man vorgebaut und sämtliche Führungskräfte informiert, in diesem Fall die Carabinieri zu verständigen. Sie würden dann die Anwendung des Gesetzes durchsetzen.

Von: luk

Bezirk: Bozen