Zuständigkeit bleibt in Neapel

Tod von Domenico: Zweite Anzeige bei Staatsanwaltschaft in Bozen

Freitag, 06. März 2026 | 17:53 Uhr

Von: luk

Bozen/Neapel – Im Zusammenhang mit dem Tod des kleinen Domenico Caliendo ist bei der Staatsanwaltschaft in Bozen ein zweites Exposé eingegangen. Diese wurde laut Medienberichten von einer nationalen Vereinigung eingebracht, nachdem zuvor bereits Federconsumatori Campania eine Anzeige sowohl in Neapel als auch in Bozen hinterlegt hatte.

Der Bozner Staatsanwalt Axel Bisignano bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Ansa den Eingang der Anzeige. Gleichzeitig erklärte er, dass die Zuständigkeit für die Ermittlungen derzeit bei der Staatsanwaltschaft in Neapel liegt. Alle Unterlagen zu dem Fall seien daher dorthin übermittelt worden.

Der kleine Domenico war am 21. Februar gestorben, rund zwei Monate nach einer missglückten Herztransplantation. Das Spenderorgan stammte von einem Kind aus Südtirol.

Bisignano erklärte, bei Verdacht auf fahrlässige Tötung sei jene Staatsanwaltschaft zuständig, in deren Gebiet die mutmaßliche Unterlassung oder der Fehler passiert sei. Medienberichte sprechen von einer möglichen Fehlerkette, deren erster Schritt in Neapel erfolgt sein könnte, als das Team für die Organentnahme aufbrach.

Sollte sich im Zuge der Ermittlungen jedoch herausstellen, dass der erste Fehler in Bozen passiert ist und dort das Organ beschädigt wurde, würde das Verfahren an die Bozner Staatsanwaltschaft übergehen. Bislang habe jedoch niemand die territoriale Zuständigkeit angefochten, so Bisignano.

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen