Von: mk
Bozen/Meran – Im Prozess um den Tod von Sigrid Gröber in Meran hat das Bozner Schwurgericht auch im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil gegen Alexander Gruber bestätigt. Der Mann, der im Februar 2023 den Tod seiner 39-jährigen Lebensgefährtin Sigrid Gröber verursacht hatte, muss demnach zehn Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge, wie die Zeitung Alto Adige am Sonntag berichtete.
Die Tat ereignete sich auf der Treppe seiner Dienstwohnung bei der Hotelfachschule „Kaiserhof“, wo Gruber als Hausmeister arbeitete. Der 56-Jährige soll seine bereits durch chronischen Alkoholismus und schwere Krankheiten geschwächte Partnerin massiv geschlagen haben, sodass diese ihren Verletzungen erlag.
Gericht lehnt mildernde Umstände ab
Die Verteidigung hatte in der Berufung die Verurteilung angefochten. Sie argumentierte, dass Grubers fortgeschrittener chronischer Alkoholismus und damit verbundene Probleme wie Amnesie und ständige Verwirrung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die Verteidigung sprach von „überzogener Härte“ seitens des Gerichts. Gruber sei als skrupellose und gewalttätige Person dargestellt worden und man habe seine Krankheit ignoriert.
Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Stattdessen hieß es: Die zahlreichen Verletzungen am Körper der Verstorbenen seien nicht mit einem bloßen Treppensturz vereinbar, wie von einem Gutachter der Verteidigung ins Spiel gebracht worden war. Das Gericht sah in Gruber „jenseits jeglichen Zweifels“ den Täter.
Laut Urteil sei sich Gruber des kritischen Gesundheitszustandes seiner Partnerin – deren Organe durch Alkoholismus stark geschwächt waren – bewusst gewesen. Er habe auch gewusst, dass er sie durch Schläge tödlich verletzen könne. Als Erschwernisgründe betrachtete das Gericht außerdem die intime Beziehung, die Gruber mit der 39-Jährigen geführt hatte, Grubers Rückfälligkeit und die eingeschränkte Möglichkeit der Frau, sich zu verteidigen, zumal die Tat an einem abgelegenen Ort begangen worden war.
Die Ablehnung allgemeiner mildernder Umstände wurde mit Grubers anhaltender Gewalt gegen eine wehrlose Person, seinen Vorstrafen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung und seinem unkooperativen, irreführenden Verhalten unmittelbar nach der Tat begründet.
Land erhält Schadenersatz
Neben der Haftstrafe muss Gruber außerdem beträchtliche Schadenersatzzahlungen leisten: Knapp 556.000 Euro gehen an die Familienangehörigen der Getöteten.
Erstmals in einem Feminizid-Prozess in Südtirol konstituierte sich auch das Land als Nebenkläger und erhielt 30.000 Euro zugesprochen. Das Land als Eigentümerin der Hotelfachschule Kaiserhof und als Grubers Arbeitgeber will das Geld laut Anwalt Lukas Plancker zur Finanzierung von Projekten gegen geschlechtsspezifische Gewalt nutzen.




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