Von: Ivd
Bozen – Der 72-jährige Fahrer des Krankentransportwagens, der im Juni auf der A22 nahe der Sachsenklemme mit einem stehenden Lastwagen kollidierte, hat einen Vergleich akzeptiert. Vorverhandlungsrichterin Giulia Rossi segnete am Bozner Landesgericht die vereinbarte Strafe von anderthalb Jahren Haft ab – zur Bewährung ausgesetzt.
Der pensionierte Sanitäter hatte sich auf einen Deal mit der Anklagebehörde eingelassen, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Richterin Giulia Rossi billigte die Vereinbarung und verfügte zusätzlich ein einjähriges Verbot, Rettungswagen oder Zivilschutzfahrzeuge zu steuern.
Zwei Menschen starben am 11. Juni
Der Zusammenprall am elften Juni gegen halb drei nachmittags hatte zwei Menschenleben ausgelöscht: Ein 54-jähriger Sterzinger, der seine betagte Mutter von einer Klinikbehandlung heimholte, starb sofort. Ebenso ein 64-jähriger Pfitscher, der nach ambulanten Terminen unterwegs nach Hause war. Die 79-jährige Seniorin überstand das Inferno erstaunlicherweise fast unverletzt.
Die Aufprallwucht zerriss die Beifahrerseite des Rettungsfahrzeugs vollständig. Beide Männer, die dort gesessen hatten, wurden eingequetscht und erlagen ihren massiven Verletzungen am Unfallort.
Hintergrund weiter ungeklärt
Vor den Behörden schilderte der Angeklagte, ein vorausfahrender Wagen sei unvermittelt zur Seite gezogen. Seine Reflexreaktion, ebenfalls ausweichen zu wollen, habe zum Kontrollverlust geführt. Die Ermittler konnten diese Darstellung jedoch nicht bestätigen. Weder Zeugen noch Kameras dokumentierten das Geschehen. Die offizielle Formulierung lautet daher: ungeklärte Ursache.
Alkoholtests verliefen negativ, sämtliche Qualifikationen waren gültig. Das Weiße Kreuz betont, der langjährige Mitarbeiter sei berechtigt gewesen und bleibe trotz seines Rückzugs aus dem aktiven Dienst Teil der Organisation.




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