Staatsanwaltschaft bestätigt Vorgehen

Tödlicher Geisterfahrer-Unfall: Untersuchung gegen zwei Carabinieri-Beamte

Dienstag, 23. September 2025 | 14:46 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Bozner Staatsanwaltschaft bestätigt am Dienstag in einer Pressemitteilung, dass im Fall des im Juni auf der Autobahn bei Bozen stattgefundenen Geisterfahrerunfalls zwei Mitglieder der Ordnungskräfte ins Ermittlungsregister eingetragen worden sind.

Konkret handelt es sich um zwei Beamte der Carabinieri, die zum Zeitpunkt, als Tobias Tappeiner auf die Autobahn auffuhr, in dem Bereich ihren Dienst versahen.

Grundlage ist Artikel 40 des italienischen Strafgesetzbuches. Es geht um fahrlässige und schwere Körperverletzung sowie um fahrlässige Tötung in Verbindung mit der Pflicht zur Verhinderung einer Tat.

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im vollen Wortlaut:

Bezugnehmend auf einige Medienberichte hinsichtlich des auf der A22 stattgefundenen Unfalls, bei dem Tappeiner Tobias ums Leben kam und mehrere Personen schwer verletzt wurden, wird hiermit Folgendes bekannt gegeben.

Die Auswertung der Überwachungskameras der A22 bei Bozen Süd ergab, dass sich bei der Autobahnausfahrt auf der rechten Seite ein Carabinieri-Fahrzeug mit institutioneller Lackierung befand.

Es sind derzeit Ermittlungen im Gange, um festzustellen, wo sich die Insassen des besagten Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt befanden, als Tappeiner Tobias daherkam und auf die Autobahn auffuhr.

Die beiden Mitglieder der Ordnungskräfte sind daher ins Register der Nachrichten über strafbare Handlungen eingetragen worden, um zu untersuchen, ob sie in der Lage waren, die in die falsche Richtung erfolgende Auffahrt von Tappeiner Tobias zu bemerken und ihn aufzuhalten.

Es wird ein Verstoß gegen die Artikel 590-bis und 589 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 40, 2. Abs. (Fahrlässige schwere oder sehr schwere Körperverletzung im Straßenverkehr und Fahrlässige Tötung in Verbindung mit der Pflicht zur Verhinderung des Erfolgs) vermutet.

 

Bezirk: Bozen

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