40 Gerichtsverfahren im Jänner

Verkehrssünden im Ausland werden ab sofort geahndet

Mittwoch, 06. Februar 2019 | 10:48 Uhr

Bozen/Rom – Lange Zeit war es auch unter Südtirolern üblich, einen Strafbescheid wegen Falschparkens oder einer Geschwindigkeitsübertretung im EU-Ausland nicht zu bezahlen. Die ausländischen Behörden hatten so gut wie keine Handhabe, die Strafe einzutreiben. Doch damit ist nun Schluss: Wer nicht bezahlt, der landet vor Gericht.

Italien hat seit rund einem Jahr nämlich einen EU-Rahmenbeschluss umgesetzt, der es ausländische Behörden erlaubt, Verwaltungsstrafen über die jeweiligen Oberlandesgerichte einzutreiben.

Zusätzlich zur fälligen Strafe könnten für die Verkehrssünder demnach auch Anwaltsspesen anfallen.

Die Regelung gilt mit Ausnahme von Griechenland in der gesamten EU. Am Oberlandesgericht in Bozen wurden allein im Jänner rund 40 Verfahren gegen Nichtzahler eingeleitet.

Von: mk

Bezirk: Bozen