Rom/Bozen – Zuletzt hat es Verwirrung um die Fahrradmitnahme in Italien gegeben. Kein Wunder: Die Regierung in Rom hatte die Regelung geändert, um dann wieder zur vorherigen zurückzukehren.
Inzwischen war das Kind in den Brunnen gefallen und nicht nur die Italiener, sondern auch Italienurlauber verloren den Durchblick.
Dr. David Barbacovi von der Bozner Stadtpolizei schildert gegenüber Südtirol News, dass nun wieder die alte Gesetzeslage (StVO Art. 164 – Anbringung der Ladung auf Fahrzeugen) Gültigkeit hat.
Barbacovi schildert:
Bei Fahrradträgern, die auf der Heckklappe montiert sind, muss die volle Sichtbarkeit der hinteren Beleuchtungseinrichtungen, des Kennzeichens einschließlich Kennzeichenbeleuchtung gewährleistet sein.
Wenn das indirekte Sichtfeld des Fahrers beachtet wird (über die Seitenspiegel), gibt es keine Höchstmaße für den Fahrradträger, wobei man immer auf das Fahrzeugsprofil/Höchstabmessung achten muss. Der Fahrradträger und auch die Ladung (wenn diese schwer erkennbar ist) dürfen nicht über die Schlussleuchten hinausragen. D.h. Fahrräder dürfen am Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst.
Wenn ein Pkw nicht sehr breit ist, kann man z.B. die Räder des Fahrrads abmontieren, um die Breite des Fahrrads zu verringern. Meines Erachtens sind aber nicht unbedingt zwei Warntafeln nötig, es reicht eine rot-weiß schraffierte 50×50 Zentimeter Tafel. Die Warntafel muss am Heckträger angebracht sein auch wenn keine Fahrräder transportiert werden.
Wer in Italien gegen diese Regelungen im Art. 164 STVO verstößt, muss mit nicht unerheblichen Geldbußen rechnen.
Zwischen 87 und 344 Euro werden fällig, wenn die Ordnungshüter bei einer Kontrolle Unstimmigkeiten bei der Fahrradmitnahme feststellen.
Von: luk
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13 Kommentare auf "Verwirrung um Fahrradmitnahme in Italien"
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…dann tiat halt de Radln aufn Dach aui…
@Doolin Die E-Bikes sein zi schwar augnzihebm 🤷
Und a wenns auidahebsch: Die Dachträger sind für 20kg ausgelegt und ein E-Bike wiegt 25kg im Durchschnitt.
oder wenn der Ordnungshüter mieße Laune hat 😂
D.h. Fahrräder dürfen am Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst….
nichts anderes stand in der neuen und wieder ausgesetzten Fassung…
und genau das ist das Problem, es wird nicht viele autos geben, bei denen dieses Kriterium einzuhalten geht…
und die Empfehlung beide reifen abzumontieren kann auch nur von einem Schreibtischtäter kommen denn dafür gibt es gar keinen Radträger 🤣🤣🤣
Daß die Fahrräder nicht breiter als das Fahrzeug selbst, und Nummernschild und.Leuchten nicht verdeckt werden dürfen sollte einem eigentlich schon der Hausverstand sagen, und so macher Polizist drückt auch mal beide Augen zu wenn mans nicht übertreibt
😂 des gildet iats wiedo bis morgn zi mittoge, nua scheinz schreitet wieder is ondre Gsetz in kroft😂
jo fahlts in dei iatz total wissn dei wos se welln odo net?
Laut der Länge von mein eMtB muis i mir jetzt an x7 kafn. 😂
rechne einfach die Aussenspiegel mit, mit denen ist das Auto ja auch breiter als in den Papieren eingetragenen.
Sind wegen dieser sehr praktischen fahrradträger so viele unfälle passiert….?
Ich frage mich was soll das ganze, irgendwie lachhaft.
Do megense lei amol aufn Brenner unfongen wos do olles daher kimb 🙈
Anstatt für Ordnung und Klarheit zu sorgen, hat Herr Dr. David Barbacovi noch mehr verwirrung geschaffen.