Der Hilfsfonds für Betroffene läuft bis 2029

Vorerst 1,5 Mio. Euro für Betroffene des Grazer Amoklaufs

Freitag, 19. Dezember 2025 | 07:40 Uhr

Von: apa

Betroffene des Amoklaufs an einer Grazer Schule, bei der am 10. Juni 2025 ein 21-Jähriger neun Schülerinnen und Schüler und eine Lehrerin mit legal erworbenen Schusswaffen tötete und weitere elf Menschen verletzte, ehe er Suizid beging, haben aus einem vom Sozialministerium eingerichteten Hilfsfonds erste Unterstützungszahlungen erhalten. Wie die mit der Abwicklung betraute Verbrechensopferhilfe “Weißer Ring” am Freitag mitteilte, wurden bisher rund 1,5 Mio. Euro ausbezahlt.

Der Hilfsfonds ist mit bis zu 15 Mio. Euro dotiert und läuft bis 2029. Weitere Betroffene haben daher noch ausreichend Zeit, Anträge nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) an das Sozialministeriumservice zu richten und um Leistungen aus dem Fonds zu ersuchen. Umfasst sind einmalige finanzielle Unterstützungsleistungen für Betroffene nach dem VOG sowie die psychosoziale Nachversorgung aller betroffenen Personen, was Angehörige und Hinterbliebene inkludiert.

Keine Angaben zu individuellen Beträgen

Überwiesen wurden die Unterstützungsleistungen nach intensiven Vorbereitungen und mehreren Sitzungen eines unabhängigen Gremiums von Expertinnen und Experten, das die einlangenden Ansuchen einer individuellen Prüfung unterzog. Die Höhe der jeweiligen Hilfszahlungen fußte auf Empfehlungen des Gremiums, das höchstgerichtliche Judikatur, die jeweiligen körperlichen und seelischen Verletzungen sowie die persönliche Situation der Betroffenen berücksichtigte. Zu den individuellen Beträgen machten sowohl der “Weiße Ring” als auch das Sozialministerium vorerst keine Angaben.

“Uns ist völlig bewusst, dass nichts die Erlebnisse und den Verlust der Betroffenen wieder gutmachen kann”, meinte “Weißer Ring”-Geschäftsführerin Caroline Kerschbaumer. Die Unterstützung könne “hoffentlich eine kleine Hilfe auf dem Weg zur Bewältigung des Geschehenen sein”. Kerschbaumer zeigte sich gegenüber der APA erfreut, “dass wir wie geplant die ersten Auszahlungen noch in diesem Jahr durchführen konnten.”

( S E R V I C E – Der Antrag auf Leistungen nach dem VOG ist direkt beim Sozialministeriumservice zu stellen. Informationen zur Antragstellung sowie die erforderlichen Formulare: https://go.apa.at/VVkj3V1P )

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