Sein Recht, einvernommen zu werden, wurde verletzt

Vorwürfe wegen Drogenhandels: 13 Jahre Haft annulliert

Samstag, 28. Oktober 2023 | 11:19 Uhr

Brixen – Ein 40-Jähriger, der über einen längeren Zeitraum in der Gegend von Brixen gelebt hat, ist im Berufungsprozess in Sassari einer 13-jährigen Haftstrafe entgangen. Die Richter beanstandeten, dass dem Angeklagten nicht das legitime Recht eingeräumt worden sei, einvernommen zu werden. Das Urteil wurde demnach annulliert.

Dem Mann waren Vergehen in Zusammenhang mit Drogenhandel vorgeworfen worden. Bei ihm war zwar niemals Rauschgift sichergestellt worden. Allerdings stand er aufgrund von Abhöraktionen unter Verdacht.

Normalerweise muss die Staatsanwaltschaft einem Verdächtigen, den sie ins Ermittlungsregister eingetragen hat, den Abschluss der Ermittlungen mitteilen und ihn darauf hinweisen, dass er innerhalb 20 Tage die Möglichkeit hat, vorstellig zu werden, um Erklärung aus eigener Sicht abzugeben oder um einvernommen zu werden. Dies ist in diesem Fall zwar geschehen. Doch dann ist es offenbar zu Fehlern gekommen.

„Bereits in der ersten Instanz wurde der Antrag ignoriert – vermutlich aus Vergesslichkeit – und das Verfahren musste von vorne starten, indem ein neuer Ermittlungsstrang allein gegen unseren Mandanten eröffnet wurde. Dasselbe ist dann im Berufungsverfahren geschehen“, erklärt Anwalt Nicola Nettis, der den 40-Jährigen vertritt. Auch in der zweiten Instanz sei der Antrag des Mannes ignoriert worden, einvernommen zu werden. „Von daher rührt die Entscheidung, das Verfahren zu annullieren“, fügt Nettis laut einem Bericht der Zeitung Alto Adige hinzu.

Insgesamt zieht sich das Verfahren bereits seit 2009 hin und muss nun wieder von Neuem begonnen werden. Der 40-Jährige hat in der Zwischenzeit keinen einzigen Tag hinter Gittern verbracht. Weil der Beginn des Verfahrens bereits so weit zurückliegt, könnte bald auch die Verjährung greifen.

Von: mk

Bezirk: Eisacktal