Von: luk
Bozen – Seit dem 13. Dezember 2016 ist die Nährwertdeklaration auf allen verpackten Lebensmitteln europaweit verpflichtend. Bislang waren Informationen zum Nährwert von Lebensmitteln freiwillig.
Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU (VO EU 1169/2011) schreibt ab dem 13. Dezember 2016 für alle verpackten Lebensmittel eine verpflichtende Nährwertdeklaration vor. Auf der Verpackung müssen Angaben zum Brennwert (Kaloriengehalt) sowie zu den Gehalten an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz gemacht werden. Verbraucher und Verbraucherinnen können so auf einen Blick sehen, wie viel Fett, Zucker oder Salz ein Produkt enthält. Die Angaben beziehen sich immer auf 100 g oder 100 ml des Produkts, erklärt die Verbraucherzentrale.
So bedeuten beispielsweise die Angaben „Brennwert: 571 kcal“ und „Zucker: 47,6 g“ auf einer Milchschokolade, dass 100 g dieser Schokolade 571 Kilokalorien sowie 47,6 Gramm Zucker enthalten.
“Zusätzlich können die Nährwerte pro Portion in Gramm und als Prozentanteil der Referenzmenge für Erwachsene angegeben werden. Eine Portion von 25 g der oben genannten Milchschokolade enthält 143 Kilokalorien. Damit liefert der Verzehr einer Portion 7,1 Prozent der Referenzmenge für die Energieaufnahme von 2.000 Kilokalorien pro Tag für Erwachsene – sofern wirklich nur eine Portion und nicht die ganze Tafel gegessen wird. Wenn auf der Verpackung genügend Platz vorhanden ist, sind die Nährwerte in Tabellenform anzugeben, bei Platzmangel können sie auch hintereinander aufgeführt werden”, heißt es weiter.
“Zusätzlich zu den oben genannten Nährwerten können die Hersteller in der Nährwerttabelle weitere freiwillige Angaben machen, beispielsweise zum Ballaststoffgehalt oder zum Gehalt an ungesättigten Fettsäuren. Lose verkaufte Lebensmittel, unverarbeitete Produkte wie Obst und Gemüse und alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol sind von der Deklarationspflicht ausgenommen. Verpackte Lebensmittel, welche sich bereits im Handel befinden, aber noch keine Nährwertkennzeichnung tragen, dürfen noch abverkauft werden”, schließt die VZS.