Mehr alleinerziehende Elternteile beantragen Vorschuss beim Land

Wenn Papis nicht zahlen wollen

Freitag, 07. Oktober 2016 | 12:00 Uhr

Von: mk

Bozen – Wer für minderjährige Kinder keinen Unterhalt zahlt, macht sich strafbar. Dem säumigen Elternteil drohen in Italien Haftstrafen bis zu einem Jahr und Geldbußen zwischen 103 und 1.032 Euro. Doch immer mehr säumige Elternteile – zum Großteil Väter – lassen es in Südtirol darauf ankommen. „Am Landesgericht müssen die Richter pro Jahr über rund 1.000 Fälle urteilen, die der Staatsanwaltschaft gemeldet werden“, erklärt Richter Carlo Busato, Präsident der Strafsektion laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten.

Seit 2004 zahlt die Unterhaltsvorschussstelle des Landes die Gelder aus, um alleinerziehende Eltern zu entlasten, falls der Partner seinen Beitrag nicht leistet.

637 alleinerziehende Elternteile haben im Jahr 2015 bei den Sozialsprengeln um Unterhaltsvorschuss für 995 minderjährige Kinder angesucht. Damit sind die säumigen Elternteile aber nicht aus dem Schneider. Denn das Land klagt die ausbezahlten Summen gerichtlich ein und kassiert notfalls auch in Raten.

In den meisten Fällen handelt es sich um Familien mit einem Kind oder zwei Kindern. Die monatlichen Höchstbeträge sind je nach Anzahl der Kinder gestaffelt: 328 Euro müssen für ein minderjähriges Kind bezahlt werden, 514,96 Euro für zwei Kinder, 669,12 Euro werden hingegen für drei Kinder fällig. Wie viel genau ausbezahlt wird, beschließt das Gericht.

Die Rückholquote der vorgestreckten Summen vonseiten des Landes, die beim säumigen Elternteil eingeklagt werden, liegt bei zehn Prozent. Das Gericht ebnet immer öfter den Weg für Ratenzahlungen, wenn der säumige Elternteil gewillt ist, seiner Pflicht nachzukommen.

Erst kürzlich gewährte Richter Busato einem Mann diese Möglichkeit, der nach unerwartet starken Geschäftseinbußen den Unterhalt nicht mehr bezahlen konnte.

Doch nicht immer verhindern Arbeitsverlust oder Krankheitsfälle, dass ein Elternteil für sein Kind sorgt. Richterin Carla Scheidle musste sich unlängst mit dem Fall eines säumigen Vaters befassen, dessen Interesse an seinem Kind sich in einem einzigen Anruf pro Jahr erschöpft.

Andere Väter verweisen darauf, dass sie schon lange arbeitslos sind, geben sich aber nicht die Mühe, ihre Situation zu belegen.

Schließlich gibt es noch Fälle, die eine detaillierte Beweisaufnahme und viele Zeugen benötigen, um der Wahrheit auf den Grund zu kommen. Derzeit läuft am Landesgericht ein Strafverfahren gegen einen Mann, der für sein Kind keinen Unterhalt bezahlt, weil er angeblich aufgrund seiner neuen, mehrköpfigen Familie keinen finanziellen Spielraum habe. Nicht einmal Urlaub könne er sich leisten, erklärte der Mann laut „Dolomiten“ – bis im Verlauf des Verfahrens Urlaubsfotos auf Facebook ans Licht kamen.

Finanzielle Unterstützung bei Trennung: Tagung am 14. Oktober

Am 14. Oktober findet eine Fachtagung zur öffentlichen Unterstützung von Familien in Trennungssituationen statt.

In Südtirol wird durchschnittlich jede vierte Ehe geschieden und jährlich sind etwa 500 minderjährige Kinder von der Trennung oder Scheidung der Eltern betroffen. Eine Trennung ist für Eltern und Kinder oft sehr belastend, auch finanziell. Um Familien in dieser schwierigen Situation möglichst vernetzt und interdisziplinär zu unterstützen, hat die Landesregierung im vergangenen Februar einen Maßnahmenkatalog im Rahmen des ressortübergreifenden Projektes “Familie stärken” genehmigt. In einer Fachtagung, die das Landesfamilienressort zusammen mit allen wichtigen Akteuren in diesem Bereich organisiert, werden mögliche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen beleuchtet. Die Tagung findet am Freitag, 14. Oktober von 14.30 bis 19.00 Uhr im Kolpinghaus in Bozen statt. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Fachpersonal. Einführende Worte sprechen Familienlandesrätin Waltraud Deeg, Elsa Vesco, Präsidentin des Landesgerichtes Bozen, Elohim Rudolph-Ramirez, Präsident der Rechtsanwaltskammer Bozen, und Isabel Brunner, Präsidentin der Sektion Bozen der Nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht.  Bei der Tagung referieren Experten der zuständigen Ämter und Abteilungen der Landesverwaltung, der Landesfamilienagentur, des Landesgerichtes Bozen, der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE, des Katholischen Verbandes der Werktätigen (KVW),  und der Familienberatungsstelle fabe.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen zur Tagung sind an die Anwaltskammer von Bozen zu richten unter www.ordineavvocati.bz.it/ calendar/courses/view/313/deu.

Bezirk: Bozen