Von: mk
Bozen – Eine unerwartete Wende nahm am Donnerstag das Wobi-Berufungsverfahren: Sollte sich herausstellen, dass eine Unterschrift nicht jene des Ex-Leiters des Wobi-Mieterservice, Stefano Grando, ist, wäre Grandos Verurteilung in erster Instanz zu drei Jahren Haft nichtig.
Wie das Tagblatt Dolomiten berichtet, war ihm vorgeworfen worden, Unternehmer bei der Auftragsvergabe von Arbeiten für das Wobi im Gegenzug für Gefälligkeiten bevorzugt zu haben.
Verteidiger Riccardo Di Bella erklärte, dass Grando die Vorladung zur Vorverhandlung nicht erhalten habe und dass die Unterschrift auf der Empfangsbestätigung nicht die seine sei.
Das Oberlandesgericht ernennt am 17. November einen graphologischen Gutachter, der dies überprüfen soll.