Rat der EU-Minister segnete Absenkung des Schutzstatus ab

Wölfe dürfen EU-weit schneller abgeschossen werden

Donnerstag, 05. Juni 2025 | 12:05 Uhr

Von: apa

Der Wolf gilt in Europa nur mehr als “geschützt” und nicht mehr als “streng geschützt”: Der Rat der Minister der EU hat am Donnerstag in Luxemburg die dafür nötige Änderung der sogenannten EU-Habitat-Richtlinie formell und final angenommen. Ein herabgesenkter Status soll den Staaten laut EU-Kommission mehr Flexibilität geben, die Jagd auf Wölfe zuzulassen, ohne den Schutz ganz aufzuheben. Aus der Landwirtschaft kam viel Zustimmung, Tierschützer kritisierten das Vorhaben.

Die Kommission hatte im Dezember 2023 vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfs abzusenken. Die Rückkehr des Raubtiers in EU-Regionen, in denen es seit langem nicht mehr anzutreffen war, habe ebenso wie die Zunahme seiner Populationen in neuen Gebieten zu Schwierigkeiten und Konflikten geführt, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Nach Angaben der Kommission gibt es in Europa über 20.000 Wölfe, deren Populationen und Verbreitungsgebiete wachsen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte sich für die Absenkung eingesetzt.

EU-Richtlinie wurde an Berner Konvention angepasst

Die heute abgesegnete Aktualisierung passt die Richtlinie an die aktualisierte Berner Konvention an, das internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen in Europa. Nach der Zustimmung der EU-Staaten im September 2024 brachte die EU einen Abänderungsantrag für die Konvention ein, der im Dezember angenommen wurde. Der Wolfsschutzstatus in der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurde nun gesenkt, um ihn der Berner Konvention anzugleichen.

Laut EU-Parlament, das auch grünes Licht für schnellere Wolfsabschüsse gegeben hatte, müssten die Mitgliedstaaten aber weiterhin “den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes sicherstellen” und dürften den Wolf in ihrer nationalen Gesetzgebung als streng geschützte Art einstufen und strengere Maßnahmen zu seinem Schutz ergreifen. Das EU-Gesetz wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Landwirtschaftskammer Österreich- und Vorarlberg-Präsident Josef Moosbrugger sprach von einem “Etappensieg im Sinne unserer Alm- und Weidewirtschaft”. Er sieht darin “die dringend notwendige Anpassung der Rechtslage an den längst erholten Wolfsbestand in Europa”, das Ziel aber noch nicht erreicht: “Der Wolf sollte – im Rahmen der Jagdgesetze der Bundesländer – bejagbar und somit besser regulierbar werden, wie anderes Wild auch.”

Totschnig: “Am Ziel”

Der Bauernbund freute sich ebenso über “einen großen Erfolg für den ländlichen Raum und eine entscheidende Verbesserung für Weide- und Almbewirtschaftung”. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonte in einer Aussendung: “In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir konsequent auf EU-Ebene für die Anpassung der FFH-Richtlinie gekämpft. Nach zahlreichen Diskussionen und dem Aufbau von Allianzen mit anderen Staaten sind wir nun an unserem Ziel. “

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