Von: sis
Südtirol – Extreme Wetterereignisse nehmen in Südtirol stetig zu. Bäume werden entwurzelt, Dächer werden von den Häusern gefegt, Bäche treten über die Ufer, tennisball-große Hagelkörner fallen vom Himmel. In Verbindung damit steht leider häufig ein großer finanzieller Schaden, den jemand übernehmen muss. Der Ruf nach einer angemessenen Versicherungsdeckung, um diese Schäden nicht selbst übernehmen zu müssen, wird in bestimmten Gebieten immer lauter. Aber wie können sich Verbraucher:innen richtig versichern?
Unter dem Wortlaut Naturereignisse bzw. atmosphärische Ereignisse versteht man in der Regel folgende Phänomene: Orkane, Unwetter, Sturm, Windhosen, Wind und durch vom Wind mitgeführte Sachen sowie Hagel. Aber es gibt auch die extremen Naturereignisse. Dazu werden unter anderem Erdbeben, Überschwemmung und Hochwasser gezählt. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten in den Vertragsbedingungen genauestens nachlesen, bei welchen dieser Phänomene die Versicherung zahlt und welche hingegen ausgeschlossen werden. Auch etwaige Entschädigungslimits und Selbstbehalte sollten sie kennen.
In der Hausversicherung können Versicherungsnehmer und -nehmerinnen das so genannte „Gebäude“ gegen Naturereignisse versichern. Diese können bei einer Paketlösung unter dem Abschnitt Feuer bereits vorhanden sein, oder als Zusatzleistung mit entsprechender Zusatzprämie in den Vertrag aufgenommen werden. Andernfalls gibt es auch getrennte Versicherungsverträge, die ausschließlich das Risiko der Atmosphärischen Ereignisse und extremen Naturereignisse übernehmen. Die Prämie richtet sich meist nach der Zone, in welcher das zu versichernde Gebäude steht, und nach der Höhe der zu versichernden Summe. Personen, die in einem Mehrparteienhaus leben, müssten ihre Kondominiumspolizze kontrollieren. Am besten den Verwalter um eine Kopie des Vertrages samt Bedingungen bitten. Ein weiteres Thema in Verbindung mit den eigenen vier Wänden ist die Haftungspflicht gegenüber Dritten. Diese kann zustande kommen, wenn beispielsweise der eigene Baum im Garten auf das Gartenhäuschen des Nachbarn fällt. Sollte sich nämlich heraus stellen, dass der Besitzer des Baumes Schuld am Ereignis hat, muss dieser für den Schaden aufkommen, außer er hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die einspringt.
Wer eine Solar- oder Photovoltaikanlage installieren hat lassen, kann diese gegen die Naturereignisse wie beispielsweise Hagel, Starkregen oder Wind versichern. Entweder sind diese Ereignisse bereits in einer Art Paketlösung im Vertrag drinnen oder können gegen Aufpreis in die Versicherungsdeckung mit aufgenommen werden. Auch hier gilt es wieder, Versicherungslimits und Selbstbehalte unter die Lupe zu nehmen. In Alternative zur Hausversicherung kann auch hier ein separater Versicherungsvertrag zur Absicherung der eigenen Solar- oder Photovoltaikanlage abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist immer eine Kosten-Nutzen Rechnung aufzustellen und abzuchecken, ob es sich hier um ein Risiko handelt, welches eventuell selbst übernommen werden kann, indem der Schaden aus eigener Tasche gezahlt wird, oder ob es ein Risiko ist, das ausgelagert werden sollte und für welches dementsprechend eine Versicherung für den Schaden aufkommen sollte.
Es ist möglich in den obligatorischen Kfz-Haftpflichtvertrag zusätzliche Leistungen mit aufzunehmen. Unter diesen möglichen Garantien gibt es die sogenannten Naturereignisse. Immer dann, wenn das Fahrzeug durch ein Naturereignis beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Reparatur. Allerdings muss man hier darauf achten, wie hoch der versicherte Betrag ist und welcher Selbstbehalt nach einem Schadensfall zum Abzug kommt. Weiteres sollte in den Bedingungen verifiziert werden, ob das Fahrzeug zum Neuwert oder zum Zeitwert repariert wird. Bei Letzterem zahlt die Versicherung die Ersatzteile nicht zum Neuwert, und die Versicherten müssen einen Teil der Reparaturkosten selbst übernehmen. Keine Versicherungsdeckung findet man hingegen für ältere Fahrzeuge: diese werden in der Regel gar nicht mehr versichert. Parallel zu den „Zusatzleistungen“ im Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag gibt es bei einzelnen
Versicherungen auch separate Verträge, über welche gleich mehrere Zusatzleistungen abgedeckt werden können.
Wie bei jeder Versicherungsdeckung ist es auch im Bereich der Naturereignisse wichtig zu verstehen, ob eine dementsprechende Versicherungsdeckung benötigt wird oder nicht. Sollte der Bedarf gegeben sein, sollten Interessierte einige Versicherungsangebote einholen und miteinander vergleichen. Bei bestehenden Verträgen sollte kontrolliert werden, ob die gewünschten Deckungen vorhanden sind. Sollten Deckungen fehlen, kann der Versicherungsvertrag erweitert werden, sofern die Versicherung das Risiko übernimmt und die Versicherungsleistungen anbieten kann. Sollte dies nicht der Fall sein, können unpassende Verträge zur Jahresfälligkeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (in der Regel 30 oder 60 Tage) per Einschreiben mit Rückantwort oder zertifizierter Mail gekündigt werden. Bei der Autohaftpflichtversicherung ist hingegen keine Kündigung erforderlich; es reicht aus, die Jahresfälligkeit abzuwarten.
Laut Zivilgesetzbuch Art. 1913 muss die Schadensmeldung innerhalb von drei Tagen erfolgen, deshalb sollte die Versicherung so schnell wie möglich schriftlich informiert werden. Die Schäden sollten auf Fotos fest gehalten werden, und eventuelle Zeugenaussagen gesammelt werden. Beschädigte Sachen bzw. Gegenstände sollten aufbewahrt werden, bis der Versicherungs- Sachverständige den Schadensfall dokumentiert.