Bozen – Ein Mann, der in Bergamo wegen internationalen Drogenhandels verurteilt worden ist, hat sich in Bozen ein neues Leben aufgebaut. Vor sechs Monaten geriet seine Existenz jedoch erneut ins Wanken.
Zwischen 2016 und 2017 war er mit einer Ladung Marihuana erwischt worden. Deshalb hatte man ihn Bergamo verhaftet. In Bozen ging der Mann darauf einer legalen Tätigkeit als Unternehmer nach und schien seiner kriminellen Laufbahn den Rücken gekehrt zu haben.
Vor rund sechs Monaten kam es dann zur überraschenden Wende, wie die Nachrichtenagentur Ansa schreibt: Der Mann wurde aufgrund eines europäischen Haftbefehls erneut festgenommen. Der Antrag stammte aus Albanien, wo er aufgrund derselben Vorfälle ein zweites Mal wegen internationalen Drogenhandels und der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden war.
Das Berufungsgericht in Bozen beschloss, den Mann auszuliefern, doch seine Anwälte erhoben Einspruch und wandten sich ans Kassationsgericht. Tatsächlich wurde dort der Rekurs angenommen.
Begründet wurde der Richterspruch mit dem Prinzip, wonach niemnd für dasselbe Vergehen zweimal verurteilt werden kann. Außerdem hat es auch einen Fehler bei der Zustellung der gerichtlichen Vorladung gegeben. Der Unternehmer kann nun aufatmen: Er ist ein freier Mann.
Von: mk
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9 Kommentare auf "Zweimal wegen desselben Vergehens angeklagt – Freispruch"
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Heisst also konkret, dass ich nach einem Mord und Gefängnis, nachher beliebig viele Menschen straffrei töten kann. Weil niemand für das selbe Vergehen 2mal verurteilt werden kann. So a Schmarrn
…ist ein uralter Rechtsgrundsatz:
ne bis in idem…
😜
DAS SELBE Vergehen. Wer zb für EINEN Mord verurteilt wurde, kann für WEITERE Morde natürlich belangt werden, da es sich um NEUE Vergehen handelt. Umgelegt auf diesen konkreten Fall scheint die Sachlage anders zu sein. Er hat die Strafe für das Vergehen bereits abgesessen, wofür er (warum auch immer) mittels europäischem Haftbefehl erneut festgenommen wurde.
Erstens, das steht da absolut nicht im Artikel und zweitens so ähnlich wurde in Deutschland am obersten Gerichtshof vir wenigen Tagen auch entschieden. Ein Mörder wurde vor Jahren frei gesprochen, jetzt konnte man ihm nachweisen das er es wahrscheinlich doch war aber er darf nicht angeklagt werden, nicht wegen der selben Tat. Das macht Sinn! Den ich dir jetzt nicht erkläre, denn du hast schon den Artikel nicht vetstanden… Also wozu!
Du hast den Artikel nicht gut genug gelesen!
Es handelt sich nicht um das gleiche Vergehen, das er zweimal verübt hat sondern um das wirklich gleiche Vergehen.
Dann ist es nur richtig, dass er dafür nur einmal zur Rechenschaft gezogen wird, auch wenn es ein “Ausländer” ist!
Du möchtest für einmal zu schnell fahren ja auch nicht zweimal Strafe zahlen müssen… oder?
Du hast das falsch verstanden.
Du kannst nicht 2 (oder mehrere Male) für die gleiche begangene Tat verurteilt werden. “Gleiche” bezieht sich in diesem Fall nicht auf WAS du machst sondern den Akt des Delikts.
Z.B. Du verkaufst 10 Kilo Drogen. Man kommt dir auf die Schliche und wirst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die sitzt du ab und bist anschließend ein freier Mensch. Staat XY kann dich nicht NOCHMAL für dieses Delikt bestrafen.
Wenn du aber nach der abgesessenen Strafe wieder Drogen verkaufst ist das ein erneutes Delikt und somit strafbar
Ich wundere mich immer wieder wie lange es dauert bis man solche Typen endlich mal 4 und mehr Jahre in den Lnast steckt,w.as ist das für eine Justiz?
Hoffentlich kriegt er nicht noch einen Orden als Vorbild!
dasselbe ist nicht das Gleiche