Von: ka
Forlì – Die Kleinstadt Forlì in der Emilia-Romagna war Schauplatz einer unglaublichen Geschichte, die für eine 40-jährige Arbeiterin zum Glück eine unverhoffte Wende nahm.
Der Frau, der der gesetzlich vorgesehene Sonderurlaub gewährt worden war, um ihre kranke Mutter zu pflegen, wurde von ihrer Firma entlassen, nachdem Privatdetektive Fotos von ihr am Meer gemacht hatten. Fast drei Jahre später verfügte das Zivilgericht Forlì jedoch nicht nur die Wiedereinstellung der Frau, sondern verurteilte ihren Arbeitgeber auch zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von zwölf Monatsgehältern – in ihrem Fall rund 31.000 Euro. Mit Blick auf die entlastenden Aussagen mehrerer Zeugen sah die Richterin es als erwiesen an, dass sich die Frau sehr wohl um ihre Mutter gekümmert hatte und nur wenige Stunden am Meer verbracht hatte, um „ein wenig Energie zu tanken”.
„Sie muss wieder eingestellt und entschädigt werden“, ordnete die Richterin an.

Die Odyssee einer Arbeiterin aus Forlì endete mit einem Urteil des Zivilgerichts, das ihre Wiedereinstellung sowie eine Entschädigung in Höhe von zwölf Monatsgehältern – etwa 31.000 Euro – anordnete.
Die 40-Jährige war im Oktober 2023 nach einer internen Untersuchung von dem Unternehmen entlassen worden, für das sie seit Jahren mit einem unbefristeten Vertrag als Gabelstaplerfahrerin tätig gewesen war. Im Sommer 2023 hatte die Frau eine Sonderfreistellung erhalten, um ihre kranke und behinderte Mutter, mit der sie zusammenlebte, zu pflegen, da sich deren Gesundheitszustand verschlechtert hatte.

Die vom Unternehmen beauftragten Privatdetektive hatten jedoch festgestellt, dass die Frau an mehreren Tagen für einige Stunden in einem Strandbad in Cesenatico gewesen war. Dies führte zu einem Disziplinarverfahren und schließlich zu ihrer Entlassung am 13. Oktober desselben Jahres. Die verzweifelte und niedergeschlagene Arbeitnehmerin beschloss, gerichtlich gegen diese drastische Maßnahme vorzugehen, da sie diese für ungerecht und übertrieben hielt. Sie wandte sich an einen Anwalt, um eine Arbeitsklage einzureichen.

In den letzten Tagen gab die Richterin Agnese Cicchetti vom Zivilgericht Forlì der Klage statt. Sie stellte fest, dass die Frau während der Zeit, in der sie ans Meer gegangen war, lediglich „ein wenig Energie getankt” habe, während sie ihren Bruder zu Hause gelassen hatte, um sich um ihre Mutter zu kümmern. Während der restlichen Zeit habe sie ihrer Mutter jederzeit zur Verfügung gestanden, um sich um all ihre Bedürfnisse zu kümmern.
Im Laufe des Verfahrens kam ans Licht, dass die Frau ihren nicht mit ihr zusammenlebenden Partner an drei verschiedenen Tagen für insgesamt zwei Stunden am Meer besucht hatte, um „durchzuatmen”.

Selbst die Privatdetektive stellten in ihrem Bericht fest, dass die Frau ihre Mutter zum Arzt, in die Apotheke und zum Einkaufen begleitet hatte. Oft konnte man die beiden beim Spazierengehen im Garten und in der Umgebung des Hauses beobachten.
„Sie kümmerte sich immer um die ältere Frau“, lauteten die übereinstimmenden Zeugenaussagen.

Die Aussagen des Bruders, der Schwester und der Nachbarn stimmten überein, was die absolute Hingabe an die Mutter betraf. „Meine Schwester kümmert sich um alle notwendigen Pflegeaufgaben für unsere Mutter, die an seniler Demenz leidet. Sie wechselt sich mit meinem Bruder ab“, erklärte die Schwester vor Gericht. „Wir haben keine Pflegekraft, weil mein Bruder und ich uns abwechseln“, fügte die 40-Jährige hinzu.
Im Urteil heißt es: „Darüber hinaus geht aus dem Bericht der Detektei hervor, dass die Tochter während der Zeit, in der sie sich in der Wohnung oder jedenfalls bei ihrer Mutter aufhielt, Tätigkeiten ausübte, die von außerhalb der Wohnung aus direkt wahrnehmbar waren und ihre Mutter unterstützten.“

Für das Zivilgericht von Forlì steht daher fest: Die Kündigung ist rechtswidrig. Die Frau muss unverzüglich wieder eingestellt und mit zwölf Monatsgehältern sowie allen damit verbundenen Beiträgen vom Zeitpunkt der Kündigung bis heute entschädigt werden. Zudem wurde das Unternehmen zur Begleichung der Anwaltskosten in Höhe von rund 6.000 Euro verurteilt.

Das Urteil der Richterin sorgt in ganz Italien für Aufsehen. Laut Justizbeobachtern bedeutet es, dass es keinen Betrug darstellt, wenn ein Arbeitnehmer sich während einer Sonderfreistellung einige Stunden lang nicht um seinen zu pflegenden Verwandten sorgt, sich aber ansonsten aufopferungsvoll um ihn kümmert.




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