Von: luk
Rom – Am Tag der Arbeit präsentierte die italienische Regierung ein Arbeitsdekret. Der zentrale Punkt dabei sind Steuersenkungen für untere und mittlere Einkommen – zumindest von Juli bis Dezember.
Die Steuern für Einkommen unter 25.000 Euro im Jahr sinken um sieben Prozent. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 35.000 Euro zahlen um sechs Prozent weniger Steuern. Laut der Regierung Meloni steigt dadurch das Einkommen von Familien um bis zu 100 Euro monatlich.
Die Gewerkschaften und die Opposition üben Kritik an dem Schritt. Denn mit dem Arbeitsdekret können Zeitverträge nun von zwölf auf 24 Monate verlängert werden. Die Gewerkschaften sehen in diesem Punkt des Dekrets einen Rückschritt. Prekäre Arbeitsverhältnisse würden damit wieder ansteigen. Unternehmerverbände reagierten positiv. Für sie steigt damit die Flexibilität an.
hds begrüßt Erhöhung der Fringe Benefit Grenze auf 3.000 Euro, aber…
Auch der hds in Südtirol begrüßt den Schritt der Regierung Meloni.
Die Regierung Meloni hat gestern (Montag, 1. Mai 2023) das Arbeitsdekret verabschiedet. Dabei sei eine Forderung des Wirtschaftsverbandes hds umgesetzt worden und im neuen Dekret enthalten. „Allerdings nur zum Teil“, bemängelt hds-Präsident Philipp Moser in einer ersten Stellungnahme.
So wurde die Höchstgrenze für Fringe Benefits von 258,23 Euro wieder auf 3.000 Euro erhöht. Diese Grenze galt vorübergehend nur bis Ende 2022. Mit Jahresbeginn wurde wieder die niedrige Höchstgrenze eingeführt. Zu diesen Benefits gehören auch Einkaufsgutscheine. “Der große Vorteil für die Betriebe: Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter sind bis zu diesem jährlichen Höchstbetrag weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen. Viele Betriebe und Arbeitgeber in Südtirol nutzen diese Möglichkeit, um ihre Mitarbeiter mit einem Einkaufsgutschein für ihre Leistungen und ihr Engagement zu belohnen“, betont hds-Präsident Philipp Moser.
Dieser kritisiert allerdings die Tatsache, dass die Wiederherstellung der Höchstgrenze nur Mitarbeiter mit Kindern betrifft, während es bisher für alle Mitarbeiter gegolten hat. „Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar! Es ist klar, dass Familien vermehrt unterstützt werden sollten, allerdings sind andere Instrumente dafür geeigneter und erfordern nicht, dass Arbeitgeber nun diesen Unterschied in der Handhabung der Benefits berücksichtigen müssen. Für Unternehmer ist es schwierig anwendbar: Wie soll ich bei meinen Mitarbeitern unterscheiden zwischen denen, die minderjährige Kinder haben und welche nicht? Den einen höhere Benefits gewähren und den anderen nicht“, fragt sich Moser.
„Die Anhebung der Höchstgrenze ist eine wirksame Unterstützung für die Betriebe und die Ankurbelung der lokalen Kreisläufe. In der Tat ermöglichen es die Lohnzusatzleistungen, wie auch andere Instrumente der betrieblichen Sozialfürsorge, den Unternehmen, in diesen herausfordernden Zeiten schnell und steuergünstig zugunsten ihrer Mitarbeiter zu intervenieren“, so Moser.
Erst vor einigen Wochen hatte der hds-Präsident ein Schreiben an Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gerichtet, mit dem Aufruf, die Regeln für „Fringe Benefits“ anzupassen und allen voran die Höchstgrenze zu erhöhen.