Auf Pass-Gegner könnte Schadenersatzklage zukommen – VIDEO

Confindustria-Gutachten: Kein Grüner Pass – für Schäden haftbar

Dienstag, 12. Oktober 2021 | 08:04 Uhr

Rom – Am kommenden Freitag, den 15. Oktober fällt der Startschuss für die Green Pass Pflicht für praktisch alle beruflichen Tätigkeiten. Die Arbeitnehmer, die gegen dieses Gesetz verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Unter anderem können sie ohne Bezahlung freigestellt werden. Aber das ist noch nicht alles. Laut einem Gutachten des italienischen Unternehmerverbandes „Confindustria“ könnte Mitarbeitern, die der Green Pass Pflicht nicht nachkommen, in bestimmten Fällen ihr Verhalten später noch sehr teuer zu stehen kommen. Laut dem Rechtsgutachten „berechtigt jedes Verhalten, das dem Unternehmen Schaden zufügt und die Möglichkeit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt, das Unternehmen dazu, an den Urheber Schadensersatzansprüche zu stellen“.

unibz

Ab dem 15. Oktober gilt die Pflicht, beim Betreten des Büros, der Fabrikanlage und jeglicher anderen Arbeitsstätte ein Digitales Covid-Zertifikat der EU – einen sogenannten Grünen Pass – vorzuweisen. Arbeitnehmer, die sich ohne Grünen Pass zur Arbeitsstätte begeben, können mit Bußgeldern von 600 bis 1.500 Euro belegt werden, während Arbeitgeber, die die vorgeschriebenen Kontrollen unterlassen, Strafen zwischen 400 und 1.000 Euro riskieren. Zudem können die betreffenden Arbeitnehmer, die als unentschuldigt abwesend gelten, ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt werden.

LA CORSA AL TAMPONE

LA CORSA AL TAMPONELavoratori disposti a spendere 15 euro a tampone, tre volte la settimana. Questo per mantenere il green pass valido. L'alternativa alla corsa ai tamponi è vaccinarsi, un sistema più sicuro e duraturo. Gabriele Carletti dal Tg3 delle 19 del 9 ottobre 2021

Posted by Tg3 on Saturday, October 9, 2021

Für einige Grüner Pass-bedingt abwesende Mitarbeiter, die bestimmte Tätigkeiten verrichten oder mit besonderen Arbeiten beauftragt sind, könnte es aber knüppeldick kommen. Einem Papier des italienischen Unternehmerverbandes „Confindustria“ zufolge, das den Titel „L’estensione del green pass al lavoro privato“ (Die Ausdehnung des Grünen Passes auf die Privatwirtschaft, Anm. d. Red.) trägt, ist der Arbeitgeber in bestimmten Fällen dazu berechtigt, vom Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Ablehnung des Grünen Passes nicht einsetzbar ist, Schadenersatz zu fordern.

ANSA/MOURAD BALTI TOUATI

„Um den Stillstand von beruflichen Tätigkeiten zu vermeiden, ist die Pflicht eines gültigen Grünen Passes unerlässlich. Ohne eine gültige Bescheinigung besteht die Gefahr, dass sowohl die Unternehmenstätigkeit als auch die berufliche Stellung des einzelnen Arbeitnehmers beeinträchtigt werden. Jedes Verhalten, das dem Unternehmen Schaden zufügt und sich negativ die Möglichkeiten auswirkt, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, berechtigt das betreffende Unternehmen dazu, Schadensersatzforderungen zu stellen“, heißt es im vorliegenden Gutachten.

Pixabay/Wilfried Pohnke

Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer ohne Grünen Pass zur Arbeit erscheint, riskiert neben der Freistellung von der Arbeit und dem entsprechenden Gehaltsverlust möglicherweise auch eine Schadensersatzklage des Unternehmens selbst. Das veröffentlichte Gutachten enthält eine Liste von Arbeitnehmern und deren Tätigkeiten, deren Grüner Pass-bedingter Ausfall ihren Unternehmen besonderen Schaden zufügen könnte und laut der Ansicht von Confindustria die Arbeitgeber dazu berechtigt, die betreffenden Mitarbeiter für entstandene Ausfälle haftbar zu machen.

Sanitätsbetrieb Südtirol

Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmer, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, aber auch Fachkräfte, die an Aufträgen und Arbeiten beteiligt sind, für die ihre besondere Spezialisierung und Präsenz unerlässlich ist. Zu der Liste gehören zudem Außendienstmitarbeiter, die aufgrund des fehlenden Grünen Passes nicht reisen können, deren Reisetätigkeit für das Unternehmen aber essenziell ist, und Arbeitnehmer, deren Abwesenheit zu Verzögerungen oder gar zum Stillstand von Auftragsarbeiten – beispielsweise in der Bauwirtschaft – führt. In letzterem Fall könnten die fälligen Entschädigungen, die aufgrund der mangelnden termingerechten Erfüllung des Bauauftrags anfallen, auf die von der Arbeit freigestellten Gegner des Grünen Passes zurückfallen. Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, die eigens für diesen Auftrag angestellt wurden.

ANSA/TINO ROMANO

Das Gutachten des italienischen Unternehmerverbandes sorgt wenige Tage vor der Einführung der Pflicht des Grünen Passes in der italienischen Öffentlichkeit für großes Aufsehen. Ohne die Liste und die ganzen Fälle einzeln zu betrachten, halten es Beobachter und Experten im Lichte des italienischen Arbeitsrechts durchaus für möglich, dass bestimmte, von der Arbeit freigestellte Gegner des Grünen Passes für entstandene Schäden finanziell haftbar gemacht werden können.

Schätzungen zufolge sind etwas mehr als vier Millionen italienische Arbeitnehmer noch nicht geimpft. Ein großer Teil von ihnen – jene, die nicht unter die Genesenen fallen – wird sich regelmäßig alle 48 Stunden einem Test unterziehen müssen. Ein Green Pass-bedingtes zeitweiliges Ausscheiden aus der Arbeitswelt sollte gut überlegt sein.

L’estensione del green pass al lavoro privato

Von: ka