Perugia – Die Stadt Perugia in Umbrien ist Schauplatz eines aufsehenerregenden Rechtsstreits. Als ein 89-jähriger Mann die 56-jährige Pflegerin – ein Berufsbild, das mittlerweile auch in Südtirol besser unter der Bezeichnung Badante bekannt ist – seiner verstorbenen Frau heiraten wollte, erhoben seine Schwestern und deren Kinder Einspruch.
„Er ist taub und sie hat einen anderen“, klagten die Angehörigen des Bräutigams. Der Richter von Perugia schmetterte jedoch den Einspruch der Familienangehörigen ab und gab für die Heirat zwischen dem 89-jährigen Pensionisten und der 56-jährigen Frau grünes Licht. Taubheit und eine mögliche Beziehung der Frau, so das Berufungsgericht in seinem im Januar ergangenen Urteil, seien kein Heiratshindernis. Den Angehörigen steht noch die Möglichkeit offen, dieses Urteil anzufechten.
„Er ist taub und hat uns nichts gesagt, und sie hat bereits einen anderen Mann“, lautet die Begründung seiner nahen Verwandten, mit der sie sich gegen die zweite Ehe des 89-jährigen Pensionisten mit der 56-jährigen Pflegerin seiner vor einem Jahr verstorbenen ersten Frau stemmten, doch der Richter gab dem älteren Mann recht und erklärte, dass keiner der von der Familie des Mannes vorgebrachten Gründe ausreiche, um die Ehe zu verhindern. Die Erste Abteilung für Personen und Familie des Gerichts von Perugia wies daher den Einspruch der Angehörigen zurück und machte den Weg für die Heirat zwischen dem Pensionisten und der 56-jährigen Frau frei.
Wie die römische Tageszeitung Il Messaggero berichtet, standen sich vor dem Berufungsgericht von Perugia der 89-Jährige und seine 56-jährige Braut in spe sowie die Schwestern und deren Kinder gegenüber. Nach dem Tod seiner ersten Frau vor einem Jahr hatte sich der 89-Jährige dazu entschlossen, ihre 56-jährige Badante zu heiraten, die sich in den letzten Jahren um seine erste Frau gekümmert hatte.
Dies gefiel seinen Angehörigen jedoch gar nicht. Die Schwestern und Neffen des Bräutigams in spe vertraten nämlich die Meinung, dass der ältere Mann von der Badante seiner verstorbenen Frau aus Eigennutz zur Eheschließung überredet worden wäre. Sie hegten den Verdacht, dass die im Vergleich zum Pensionisten noch recht junge Frau es auf das Vermögen ihres zukünftigen Ehemannes abgesehen habe.
Da aus ihrer Sicht gleich mehrere Hinderungsgründe für die Heirat vorhanden seien, zogen sie vor Gericht. Sie wiesen insbesondere darauf hin, dass der 89-Jährige taub und pflegebedürftig sei. Auch die laut ihrer Aussage bestehende Tatsache, nach der die zukünftige Braut bereits eine Liebesbeziehung zu einem anderen Mann habe, fanden sie nicht nur zutiefst anstößig, sondern auch für eine Eheschließung hinderlich.
Größten Verdacht erregte bei ihnen jedoch der Umstand, dass die beiden die Heirat vor den Verwandten bis zuletzt verheimlicht hätten. Die Schwestern des 89-Jährigen und deren Kinder hätten von der bevorstehenden Hochzeit erst durch die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Kundmachung erfahren. Vor allem dies, so die Verwandten des älteren Mannes, sei ein Zeichen dafür, dass die Frau mit ihrer ganzen Kraft persönliche Ziele erreichen wolle, die nicht im Rahmen des Bundes der Ehe vorgesehen seien.
Das Berufungsgericht von Perugia schmetterte jedoch alle Einwände der Schwestern und Neffen des Bräutigams in spe ab. Während der Anhörung erhielten die Richter den Eindruck, dass dem 89-Jährigen vollkommen bewusst war, welche rechtlichen Folgen die Eheschließung auf seine Familie haben würde. Das Gericht von Perugia betonte, dass im Gegensatz beispielsweise zur geistigen Urteilsunfähigkeit und Unzurechnungsfähigkeit die Taubheit kein Ehehindernis darstellt. Da dies im Falle des Falles nur ethische Fragen aufwerfen könne, ist auch der von den Angehörigen beanstandete Lebenswandel der 56-Jährigen, dem zufolge sie bereits eine Beziehung zu einem anderen Mann pflege, kein Hindernis für eine Eheschließung.
Den Angehörigen steht zwar noch die Möglichkeit offen, auch dieses Urteil anzufechten, aber da laut Gesetz die Hinderungsgründe für eine Ehe klar umrissen sind, stehen die Chancen der Schwestern und Neffen des Bräutigams, die Ehe doch noch vereiteln zu können, eher schlecht. Wenn beide bei vollem Bewusstsein diese Entscheidung treffen können und wenn keine triftigen Hinderungsgründe vorliegen, kann salopp formuliert laut dem Gesetz der Bund der Ehe geschlossen werden.
Von: ka
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29 Kommentare auf "“Er ist taub und sie hat einen anderen”"
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Nach der Heirat wird es nicht lange dauern, er verstirbt und sie ist um einiges reicher. Danach wird das nächste zu betreuende Opfer gesucht. Ist doch schon unzählige male so passiert.
@Eisenhauer Donn nenn ins Beispiele mit hondfesta Beweise!
sell wetd stimmen, ober recht viel mehr wie erbn welln seine verwontn, do steat lei schwester und neffen, worscheinlich a nit …
Nicht jede Badante kann man in einem Topf werfen. Kann sein, muss es aber nicht. Ausserdem weiss der alte Herr von ihrer Beziehung zu einem anderen. Deshalb muss er nicht wegen dem sterben.
Ich werde hier im Forum sicher nicht das Privatleben von Menschen aus meinen persönlichen Umfeld preisgeben. Aber du kannst mir glauben solche Geschichten passieren öfter als man meinen mag. Die Liebe ist ein seltsames Spiel, sie geht von einem zum anderen…..
@Herzig wos i außerglesn honn wor des de badante seiner frau und isch nit seine badante! wohrscheinlich geats den monn wirklich um sein vermögen, und deswegn dient de eheschließung jo lei den, taktisch kugen, zweck zu verhindern das a testament ungfochtn wern kannt, denn a ehefrau isch a ohne testament unanfechtbar erbberechtigt!
@Eisenhauer Es ist ganz einfach. Der Mann ist geschäftsfähig, das wurde sicherlich bei dem Prozess festgestellt, ansonsten hätte er nicht Recht bekommen und damit darf er tun was immer er will! Was dahinter steckt hat dann weder mich noch dich was zu interessieren. Oder sollten wir uns alle ab 85 entmündigen lassen?
wenn sich die Verwandten früher um deren Eltern, Oma und Opa richtig gekümmert hätten gäbe es keine Badante, hier zeigt sich wie schon zu oft, die Gier nach dem Geld und teilen ist nicht jedermann´s sache
Ih wear ah a Bedante 🤔🤭
Worum es hierbei geht ist vollkommen klar! Erbe!
Solange der zwar alte Herr klar im Kopf ist kann er tun was er will. Warum sollte er sein Vermögen nicht an die Badante durch Heirat vererben dürfen, was spricht dagegen wenn es es im vollem Bewusstsein tut. Wenn er seiner Frau, er ist alt, ihre Freiheit gibt einen Anderen haben zu dürfen, dann ist das auch deren Sache! Warum nicht ne offene Beziehung wenn er davon weiß.
Recht hot a!
Zi Erben warnse olla zom pronto, obbo af ihme zi schaugn hot niemand doweil!
Ganz deiner Meinung. Er wird schon wissen, warum er der Badante sein Hab und Gut vererben will. Vielleicht sind seine Angehörigen die Gierigen und er weiß das.
Liebe mocht blind, van O…. bis zin Grind…..🙉🙈
Mit einem gewissen Alter fühlt sich Liebe gut an, macht aber nicht unbedingt blind.
Bei so einem Altersunterschied geht es sicher um Liebe 😂😂😂
vielleicht geht es ja um Respekt! manchmal ist Respekt mehr wert als Liebe!
De Richter sein lächerlich…
Mello – du meinst weil der Herr alt und taub ist darf er nicht mehr selber entscheiden? Taubheit bedeutet nicht unzurechnungsfähig – ich finde der Richter hat den Erbschleichern einen Strich durch ihre Rechnung gemacht und das ist gut so!
Der Umstand, dass der Herr die Hilfe einer Badante in Anspruch nehmen musste, zeigt vor allem, dass keiner dieser “nahen Verwandten” das Bedürfnis hatte, sich um den älteren Herrn zu kümmern. Offenbar hatte das Ehepaar keine eigenen Kinder – wie es mit der Verwandtschaft sein kann, damit hat fast jeder von uns schon so seine Erfahrungen gemacht 😉 – Er will sein Hab und Gut offenbar der Dame vererben, die sich um ihn bis zum Schluss kümmern wird! ich würde es genauso machen!
Ich hab meine Badante zur Universalerbin bestimmt
se leckt sich sicher schun die finger…
Bol gewissa Weibo Geld schmeckn, sebm konnsch zommpockn… in die sebm isch nix zi bled… muss liebe schön sein…😂
Homelander – die “nahe Verwandtschaft” das sind auch “Weibo”! ich finde DIE viel verwerflicher als die Badante.
die verwandten sollen doch froh sein, nach der hochzeit ist sie zu 100 prozent für ihren mann verantwortlich, auch für die unangenehmen dinge…..
erscht gsechn , wie Vowonnte sich wie die Geier afs Erbe stürzen . obo sischt homse nia zeit kop , ständig neue Ausredn , kotznfutto im sillian hol , afn berg , schoppn und und und ….. geldgeil bis zum get nicht mehr !! Der olte monn soll tian wos er für richtig holtit !
Die Lösung des ‘Problems’ wär ganz einfach, der betagte Herr verschenkt sein gesamtes Hab u Gut vor der Hochzeit ( z.B. Krankenhaus, Pflegeheim, Erforschung seltener Krankheiten..) im Gegenzug erhällt er eine ausreichende Leibrente mit der er noch seinen Lebensabend genießen kann, mal schauen ob es danach noch Gegner oder Befürworter der Ehe gibt..
So kriag zumindest jemand die Hinterbliebenen Rente weiter bol er stirb.Hot sie sich verdiant wenn sin guat pfleg!👍
Olt, Geil und Senil………………..und bis zlescht um olls keman