Von: mk
Mailand – Ex-Premier Silvio Berlusconi ist vor Gericht in Mailand vom Vorwurf der Zeugenbestechung freigesprochen worden. Es handelte sich um das dritte Verfahren im Fall „Ruby“.
Freigesprochen wurden auch die Mitangeklagten. In einigen Fällen griff die Verjährungsfrist. Insgesamt standen 29 Personen vor Gericht – unter anderem auch Karima el Mahroug selbst. Sie hatte als „Ruby Rubacuori“ (auf Deutsch: Herzensbrecherin“) vor über sechs Jahren für großes Aufsehen gesorgt.
„Ruby war nur eine Erfindung. Mein Name bleibt Karima und nun ist ein Albtraum vorbei. Ich brauche Zeit, um alles zu verarbeiten, aber ich zufrieden, weil ein Teil der Wahrheit nun ans Licht gekommen ist“, erklärte die junge Marokkanerin nach der Verkündung des Urteils.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Berlusconi sechs Jahre Haft und die Beschlagnahme von zehn Millionen Euro gefordert. Die Anklage ging von einem Pakt zwischen Berlusconi und mehreren jungen Frauen aus. Demnach seien die Tänzerinnen und Showgirls im eigentlichen Prozess im Fall Ruby zum Schweigen verpflichtet worden, indem ihnen im Gegenzug Geschenke wie 2.500 Euro pro Monat, aber auch ein Haus, Autos oder Stellen in Berlusconis Fernsehsendern angeboten worden seien. Die Regierung hatte sich bereits zuvor als Nebenklägerin aus dem Verfahren zurückgezogen.
Als Beweise wurde Telefongespräche und SMS-Nachrichten angeführt. Berlusconi war 2015 in letzter Instanz im ersten Prozess im Fall des marokkanischen Escort-Girls “Ruby Rubacuori” freigesprochen worden. Ihm waren Amtsmissbrauch und Sex mit einer minderjährigen Prostituierten vorgeworfen worden. Im zweiten Verfahren war es zur Verurteilung von Emilio Fede, Lele Mora und Nicole Minetti gekommen.