Neue Masche in Italien

Geld her, sonst Auto kaputt!

Samstag, 14. Juni 2025 | 08:03 Uhr

Von: Ivd

Catania – Ein harmloser Parkplatz in Catania wurde kürzlich zum Schauplatz eines hitzigen Streits, der mit einer Festnahme endete. Ein ungarischer Tourist, der gerade sein Auto abstellen wollte, um die sizilianische Stadt zu erkunden, erlebte eine unangenehme Überraschung, als er auf dem Parkplatz von einem vermeintlichen Parkwächter bedrängt wurde.

Laut Berichten der italienischen Nachrichtenagentur Ansa forderte der Mann in gebrochenem Englisch fünf Euro für das Parken auf der öffentlichen Straße. Als der Tourist sich weigerte, drohte der selbsternannte Parkwächter damit, das Auto des Reisenden zu beschädigen und schlug kräftig gegen die Fensterscheibe des Mietwagens. Der Vorfall zog die Aufmerksamkeit einer nahegelegenen Polizeistreife auf sich, die den Streit zwischen dem 40-jährigen Italiener und dem Touristen beobachtete.

Der „Parkwächter“ entpuppte sich als Betrüger, der bereits mehrfach mit ähnlichen Machenschaften aufgefallen war. Bei der Durchsuchung des vermeintlichen Parkwächters wurde ein Smartphone gefunden, das wenige Tage zuvor aus einem geparkten Auto gestohlen worden war. Anschließend wurde der Mann in Haft genommen, bis er einem Richter vorgeführt wird.

Der „Spiegeltrick“

Die Masche erinnert in ihrer Wirkung an den „Spiegeltrick“, der aktuell in Italien kursiert: Beim „Spiegeltrick“ werfen Betrüger einen kleinen Gegenstand gegen das Auto eines Touristen, um den Eindruck eines beschädigten Außenspiegels zu erwecken. Sie fordern dann sofortige Barzahlung, meist zwischen 100 und 300 Euro, für den „Schaden“. Diese Masche beruht auf Täuschung und wird oft genutzt, weil Touristen unsicher sind und sich dem Druck der Täter beugen.

Wer also auf einen beschädigten Außenspiegel hingewiesen wird, sollte vorsichtig sein. Auch die Parkregeln sind in Italien eindeutig: Weiße Markierungen auf Parkplätzen weisen auf kostenlose Parkmöglichkeiten hin, während blaue Linien auf gebührenpflichtiges Parken hindeuten. Schwarze und gelbe Markierungen stellen hingegen ein absolutes Parkverbot dar. Zusätzlich können Ausnahmen oder Sonderregelungen gelten, besonders in Städten. Einen „Parkwächter“ ohne Rechnung an Ort und Stelle bezahlen, sollte man jedoch nie.

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