Von: luk
Bozen – Nach einem Vorfall bei einem Kindergarten-Ausflug im Dezember 2020 muss das Land Südtirol knapp 12.000 Euro Schadenersatz an die Eltern eines Mädchens zahlen. Das dreieinhalbjährige Kind war während eines Spaziergangs durch die Weinberge unweit der Schulstruktur gestürzt und hatte sich im Gesicht verletzt – vermutlich an den Dornen eines Rosenstrauchs.
Das Zivilgericht in Bozen gab der Klage der Eltern statt, die dem betreuenden Personal mangelnde Aufsicht vorgeworfen hatten. Laut Urteil sei nicht bewiesen worden, dass die Erzieherinnen angemessene Maßnahmen zur Vermeidung des Unfalls getroffen hätten. Besonders kritisch wurde bewertet, dass eine der Aufsichtspersonen trotz der Nähe zur Gefahrenstelle keine Vorsichtsmaßnahmen ergriff.
Zusätzlich zum Schadenersatz muss das Land auch die Verfahrenskosten von über 5.000 Euro tragen.
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