Von: ka
Treviso/Udine – Die 38-jährige ehemalige Krankenpflegerin Emanuela Petrillo wurde vom Rechnungshof der Region Friaul-Julisch Venetien dazu verurteilt, dem lokalen universitären Sanitätsbetrieb Udine mehr als eine halbe Million Euro Schadenersatz zu zahlen.
Die Richter des Rechnungshofes sahen es als erwiesen an, dass die 38-Jährige, die zwischen den Jahren 2009 und 2016 bei den lokalen Gesundheitsbehörden von Udine, Codroipo und Treviso als Impferin gearbeitet hatte, die Verabreichung von rund 8.000 Impfdosen nur vorgetäuscht hatte. In der Folge mussten Tausende von Kindern, die die Pflichtimpfungen nicht erhalten hatten, nachgeimpft werden. Das Gericht befand, dass die Angeklagte „bewusst und vorsätzlich gehandelt hatte“.
Die 38-jährige Emanuela Petrillo, die ihre Arbeit aus nachvollziehbaren Gründen verloren hatte, wurde von den Richtern des Rechnungshofs der Region Friaul-Julisch Venetien dazu verurteilt, dem lokalen universitären Sanitätsbetrieb von Udine (Azienda sanitaria universitaria Friuli centrale di Udine, Asufc) 550.000 Euro Schadenersatz sowie mehr als 33.000 Euro an Anwalts- und Verfahrensspesen zu zahlen. Die Richter des Rechnungshofes sahen es als erwiesen an, dass die 38-Jährige, die zwischen den Jahren 2009 und 2016 bei den lokalen Gesundheitsbehörden von Udine, Codroipo und Treviso als Impferin gearbeitet hatte, während dieses Zeitraums die Verabreichung von rund 8.000 Impfdosen nur vorgetäuscht hatte.
L'INFERMIERA CHE AVREBBE FINTO DI VACCINARE CENTINAIA DI BAMBINI DOVRÀ PAGARE UN MAXI RISARCIMENTO
L'INFERMIERA CHE AVREBBE FINTO DI VACCINARE CENTINAIA DI BAMBINI DOVRÀ PAGARE UN MAXI RISARCIMENTOLa vicenda risale a prima della pandemia del covid, un'infermiera è stata condannata per aver finto di vaccinare centinaia di bambini: dovrà pagare oltre mezzo milione di euro.Francesca Sancin dal Tg3 delle 19 del 3 novembre 2021
Posted by Tg3 on Wednesday, November 3, 2021
Erst im Jahr 2017 bei ihrem nächsten Arbeitsplatz in Venetien fanden die bestehenden Verdachtsmomente eine Bestätigung. Emanuela Petrillo verteidigte sich und gab an, Opfer von Neid ihrer Kolleginnen zu sein, keine Einwände gegen die Impfung zu hegen und alle Impfdosen immer korrekt verabreicht zu haben. Ihre Kolleginnen sahen das aber schon damals anders.
“Während des Impfens bedeckte sie die Spritze mit der linken Hand, die Nadel drang nicht mehr als ein oder zwei Millimeter in die Haut ein und der Kolben erreichte nicht das Ende seines Hubs. Die weggeworfenen Spritzen enthielten noch Impfstoff. Es war auffällig, dass die Kinder nach der Impfung nicht weinten“, sagte eine Kollegin aus, die die „seltsame Arbeitsweise“ von Emanuela Petrillo ihrer Vorgesetzten gemeldet hatte.
Eine von der Staatsanwaltschaft von Udine eingeleitete Untersuchung ergab später, dass von 159 Blutproben von Personen – in den allermeisten Fällen Kinder – die die Impfung von der 38-Jährigen verabreicht bekommen hatten, 153 nicht die erwartbaren Antikörper enthielten.
In der Folge waren die betroffenen Sanitätsbetriebe gezwungen, ab dem Jahr 2017 einen außerordentlichen Impfplan aufzustellen und jene Tausende Kinder, die während der Dienstzeit der 38-Jährigen angeblich „geimpft“ worden waren, nachzuimpfen. Dies bedeutete nicht nur einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand, sondern war auch für die betroffenen Kinder und deren Eltern mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden.
Rinvio a giudizio per Emanuela Petrillo, l'assistente sanitaria trevigiana accusata di aver omesso di vaccinare migliaia di bambini nelle strutture sanitarie in cui ha lavorato tra Friuli e Veneto. Per il 24 settembre è fissata la prima udienza.di Anna Vitaliani
Posted by Tgr Rai FVG on Friday, May 17, 2019
Nach Ansicht der Richter des Rechnungshofs „ergaben die durchgeführten serologischen Tests, dass eine sehr große Zahl der von Petrillo betreuten Kinder nicht geimpft worden war“. Gleichzeitig schlossen sie die Möglichkeit “selbst schwerster Fahrlässigkeit aus, da ein solch grober technischer Fehler nach allgemeiner Erfahrung nur in einer sehr begrenzten Zahl von Fällen in Betracht kommen kann“. Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass die Angeklagte „nicht einen Fehler begangen, sondern bewusst und vorsätzlich gehandelt hatte“.
Der Rechnungshof war „nur“ dazu aufgerufen, den Schaden für das regionale Gesundheitswesen zu bewerten. Emanuela Petrillo wird den Schadenersatz sowie die Gerichtskosten nur begleichen müssen, wenn sie nach dem laufenden Strafverfahren – die 38-Jährige muss sich vor Gericht unter anderem wegen Veruntreuung, Unterlassung von Amtshandlungen, Unrichtigkeit einer Erklärung und Urkundenfälschung – durch drei Instanzen hindurch schuldig gesprochen werden wird. Die belastenden Elemente gegen die ehemalige Krankenpflegerin gelten als erdrückend. Mehrere Eltern ungeimpfter Kinder schlossen sich dem Strafverfahren als Nebenkläger an.
Der „Fall Petrillo“ sorgt weit über Friaul und die Ortschaft Spresiano bei Treviso, wo die 38-Jährige wohnt, für großes Aufsehen.